Feierabend Magdeburg: Feiern in der Wohnung - was Mieter beachten sollten
Ob spontan oder geplant: Bei einer WG-Party sollten einige Dinge beachtet werden, damit es danach keinen Ärger gibt.

Magdeburg - Wer gerne feiert und häufig Partys in Wohngemeinschaften organisiert, hat Glück: Eine bestimmte Anzahl an Feiern pro Jahr gibt es nicht. Zu beachten ist nur, dass diese in einem zumutbaren Rahmen stattfinden und bestenfalls davor die Nachbarn darüber informiert wurden. Welche Punkte zu beachten sind, erklärt Eva Domass vom Mieterverein Magdeburg.
„Auch bei besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Silvester ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.“
Eva Domass
„Auch bei besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Silvester ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen“, so Domass. Zu laute Musik sollte ab 22.00 Uhr vermieden werden. Ab jetzt gilt die gesetzliche Ruhezeit geregelt durch das Lärmbelästigungsgesetz.
Das heißt zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens herrscht die Nachtruhe - eine Lautstärke von 30 bis 40 Dezibel ist gerichtlich festgelegt und darf nicht überschritten werden. Vergleichbar ist die Lautstärke mit Flüstern und leiser Musik.
Welche Regeln gibt es bei Party im Garten?
Grillen im Sommer ist für viele ein Muss. Im Hinterhof oder im Garten des Mietgebäudes können Mieter ihren Grill anfeuern und mit Familie und Freunden gemeinsam bei Wurst und Limonade einige Stunden verbringen.
Während der gelegentlichen Grillfeier müssen alle Beteiligten aufpassen, dass keine Schäden am Haus oder im Garten entstehen sowie, dass die Nachbar dadurch nicht belästigt werden.
Der Rauch darf nicht in die Wohnungen der anderen Mieter ziehen. Wie häufig eine Grillfeier durchgeführt werden kann, ist nicht ganz klar geregelt, „aber es dürfte in Ordnung sein, wenn einmal im Monat – am besten mit Ankündigung – gegrillt wird“, erklärt Eva Domass. Auch hier ist zu beachten, dass die Party nicht über die Nachtruhe hinausgeht.
Ruhestörung: Bußgeld von bis zu 5000 Euro
Wenn die Feier doch länger dauert und lauter ist als gesetzlich erlaubt, kann die Polizei wegen Ruhestörung alarmiert werden. Bei einem ersten Besuch können die Partyveranstalter mit einer Ermahnung rechnen. Falls die Polizei öfter anrücken sollte, könnte auch ein Ordnungsgeld fällig sein. Ein Verstoß gegen die Nachtruhe kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Durch Beschwerden der Nachbarn können Verstöße an den Vermieter vermittelt werden. Nicht jede Beschwerde hat mietrechtliche Konsequenzen. Wer sich wiederholt nicht an die Ruhezeiten hält, kann mit einer Abmahnung rechnen. Weitere Verstößen können unter Umständen auch zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung führen.
Partys sind in der Regel erlaubt und auch gestattet. Wer kein Risiko eingehen möchte, informiert die Nachbarn über die nächste anstehende Feier, nimmt Rücksicht und hält sich an die gesetzlichen Ruhezeiten.