Baumschädlinge aus Asien Rothensee droht jahrelange Quarantäne
Der erstmalige Nachweis des asiatischen Laubholzbockkäfers in
Sachsen-Anhalt führt zu ernsten Konsequenzen. Rund um die Fundstelle in
Rothensee soll eine Meldepflicht samt Quarantäne eingeführt werden.
Magdeburg l Ein aufmerksamer Bürger an der Badeteichstraße war zuerst auf den Schädling gestoßen. Als nach einem Sturm im August mehrere schwere Äste einer bisher gesunden Kastanie zu Boden fielen, wunderte sich der Passant und untersuchte die Äste.
Weil die Zweige Spuren eines unbekannten Schädlings aufwiesen, schaltete er den Stadtgartenbetrieb Magdeburg ein. Der wiederum informierte die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG), deren Experten letztlich den Verdacht bestätigten: Bei dem Baumschädling handelt es sich um den Asiatischen Laubholzbockkäfer. Erstmals wurde das für Bäume gefährliche Insekt nach anderen Bundesländern damit auch in Sachsen-Anhalt nachgewiesen.
Warum der Schädling so gefährlich ist, beschreibt Dr. Ursel Sperling, Dezernatsleiterin Pflanzenschutz von der Landesanstalt für Landwirtschaft: "Der Käfer hat in Europa keine natürlichen Feinde und ist auch nicht chemisch bekämpfbar. Er kann sich deshalb ungehindert vermehren und weitere Bäume befallen." Für Mensch und Tier ist der Schädling ungefährlich, aber: Der Käfer kann gesunde Laubbäume bis hin zum Apfel oder der Birne angreifen und frisst sich durch Zweige und Stamm. Ist der Baum erst mal befallen, führt der Fraß der Larven zum Tod des Baumes. Entsprechend alarmiert ist nun die "Baumschutzpolizei" des Landes. Die Landesanstalt für Landwirtschaft sieht keine anderen Möglichkeiten als den Griff zu drastischen Maßnahmen.
Zunächst wurde sofort der betroffene Baum in der Badeteichstraße gefällt und verbrannt. Zeitgleich begann die Behörde mit der Erarbeitung einer sogenannten "Allgemeinverfügung". Dabei handelt es sich um eine Art Sondergesetz zur Bekämpfung des Schädlings. Derzeit prüfen die Juristen noch die Formulierungen. Für nächste Woche ist die Bekanntgabe vorgesehen.
Damit verbunden sind scharfe Auflagen für die Grundstücksbesitzer. Die Kontrolle der Bäume und die Meldepflicht bei Verdacht des Befalls gehört ebenso dazu wie eine Quarantäne rund um den Fundort in der Badeteichstraße. Holz, auch getrocknetes, darf dann auch nicht mehr ohne Genehmigung aus dem "Sperrbezirk" herausgebracht werden.
Wie groß der Radius für Quarantäne und Meldepflicht sein wird, steht noch nicht fest. Mit mindestens zwei Kilometern muss aber gerechnet werden, deutete Ursel Sperling von der Landesanstalt an. Einzelheiten sollen in der Allgemeinverfügung präzise geregelt werden.
Die Folgen daraus sind noch nicht absehbar. Sind tatsächlich weitere Bäume befallen, müssen auch sie gefällt werden. Neben dem Verlust bleibt der Grundstückseigentümer möglicherweise auch auf den Kosten sitzen. Nach derzeitiger Rechtslage müsse der Baumeigentümer die Fällung nicht nur veranlassen, sondern auch bezahlen, hieß es aus der Landesanstalt. "Wir suchen allerdings noch nach einer bürgerfreundlicheren Lösung", so Ursel Sperling. Fakt ist: Mit der Allgemeinverfügung sind die Grundstückseigentümer zu den Bekämpfungsmaßnahmen verpflichtet. Wer sich widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss gegebenenfalls sogar mit Strafen rechnen.
Außerdem müssen die Rothenseer mit einer Melde- und Quarantänezeit für ihre Bäume von mindestens vier Jahren rechnen. Eine Aufhebung der Sonderbestimmungen erfolgt erst mit der nachgewiesenen Ausrottung des Käfers.
Das ist dann der Fall, wenn der Schädling vier Jahre lang nicht mehr aufgetreten ist. Das entspricht zwei Lebenszyklen des asiatischen Käfers ohne natürlichen Feind.