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Im Wortlaut Stadtverwaltung begründet Pläne zur Baumfällung

Die Stadtveraltung hat Fakten zur geplanten Fällung von Linden gesammelt
und informiert darüber in einem umfangreichen Schreiben. Hier können
Sie es im Wortlaut nachlesen.

01.08.2014, 08:23

Einleitend wird darüber informiert, weshalb die Fällung der Bäume im Zuge der Projektfortschreibung erforderlich geworden ist. Diese Informationen sind übrigens auch auf Grundlage einer Präsentation größtenteils den Bürgerinnen und Bürgern während der Informationsveranstaltung in der Mittelstraße am 15. Juli 2014 mitgeteilt worden.

VERSCHLECHTERUNG DER BAUMSTANDORTE DES BESTANDES DURCH DIE BAUMAßNAHME

Im Zuge der Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz des Werders entlang der Zollstraße werden Spundwände eingebaut. Deren Einbau trennt in Teilbereichen große Bereiche des vorhandenen und verfügbaren Wurzelraums von den Baumstandorten ab. Dieser Wurzelraum ist nach der Fertigstellung der Baumaßnahme nicht mehr pflanzenverfügbar. Gleichzeitig werden intakte Wurzelbereiche durch die Rammung der Spundwände vom jeweiligen Baum abgetrennt. Beides führt zu Beeinträchtigung der Nährstoff- und Wasserversorgung des Baumes sowie dessen Standsicherheit. Intensivierte Pflege des Baumes im Nachgang der Baumaßnahme kann dies eventuell auffangen. Eine Erfolgsgarantie für das Weiterbestehen des Baumes kann hierdurch allerdings nicht gegeben werden.

Die offenen Wunden an den Wurzeln durch das Einbringen der Spundwand stellen weiter eine Infektionsöffnung dar, durch die sich der Baum mit Viren oder Pilzen infizieren kann oder andere Schädlinge in den Organismus des Baumes eindringen können. Diese Infektionen können über kurz oder lang zum Absterben des Baumes führen, zumindest aber nach und nach die Standfestigkeit des Baumes schwächen und im Nachgang der Baumaßnahme die Fällung des Baumes erforderlich machen.

Weiter wird durch die Abtrennung des Erdkörpers unter der Zollstraße vom Erdkörper des Elbufers mit Spundwänden der durchwurzelbare Raum für die Bäume dauerhaft reduziert sowie in den Wasserhaushalt des für die Bäume durchwurzelbaren Erdkörpers nachhaltig negativ eingegriffen.
Die ohnehin nicht optimalen Baumstandorte werden durch die Baumaßnahme zusätzlich erheblich beeinträchtigt.

BAURISIKO

Jede noch so professionell ausgeführte Schnittarbeit an Bäumen, jede Verletzung des Baumes durch den Baubetrieb an Krone, Stamm oder Wurzel birgt das Risiko einer Infektion des Baumes oder eine Besiedelung des Baumes mit Schädlingen. Diese Infektionen können Teilbereiche von Bäumen oder ganze Bäume schädigen und absterben lassen. Auch die Beeinträchtigung der Standsicherheit kann in Hinsicht auf Verkehrssicherungsaspekte eine kritische Folge solcher Infektionen sein.

Die Gefahr offener Wunden bestünde in Verbindung mit der Baumaßnahme durch Kronenschnitt und die Schaffung von Lichtraum/Baufreiheit im Bereich der Bestandsbäume, weiter im Wurzelbereich durch Grabe- und Rammarbeiten und schließlich durch unvorhersehbare Schäden durch Unfälle, Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit.

Es würden nach den Schnittarbeiten zur Herstellung der Baufreiheit Baumrümpfe zurück bleiben, die weder dem natürlichem Habitus der Linde noch einem in Form geschnittenen Stadtbaum entsprechen. Vielmehr verbleiben Restbäume die keinerlei ästhetischen Ansprüchen genügen oder mittelfristig genügen werden. Es ist auch davon auszugehen, dass weit nach Abschluss der Baumaßnahme noch langfristig weitere Erziehungsschnittmaßnahmen an diesen Bäumen erforderlich sein würden, um die Herstellung der arttypischen Wuchsform zumindest annähernd wieder herzustellen. Zudem stellen die erforderlichen Schnittmaßnahmen besonders für den Altbaumbestand einen erheblichen Eingriff in die Krone dar, der nicht nur optische Einbußen für die Bäume nach sich zieht.

BEREITS GESCHÄDIGTE BÄUME IM BESTAND

Durch Beparkung von Baumscheiben, Beschädigung von Bäumen durch Anfahrschäden beim Parken und Befahrung der Zollstraße oder im Rahmen der kürzlich notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie andere widrige Umstände sind eine Reihe von Bäumen im Bestand bereits nachhaltig geschädigt.

- KÜNFTIGE BAUMASSNAHMEN

Durch die Baumaßnahme Hochwasserschutz Werder würden die Bäume des Bestandes im Hinblick auf die Baumaßnahme im Vorlauf der Bauarbeiten in der Krone eingekürzt, um Arbeitsraum in der Höhe zu erhalten. Weiter würden die Bäume bis in eine Höhe von mindestens 6 - 7 m aufgeastet, um das Arbeiten im Baumumfeld zu ermöglichen. Elbseitig würde durch Rammarbeiten Wurzelwerk von den Bäumen abgetrennt sowie der durchwurzelbare Raum für die Bäume eingeschränkt. Gleiches erfolgt durch die Herstellung der Baugrube für den Bau des oberen Mauerabschlusses.

Zum Dritten erfolgt durch das schwere, vor Ort eingesetzte Gerät die Verdichtung des Untergrundes im Umfeld des Baumstandortes. Schließlich können einzelne Bäume während der Baumaßnahme zusätzlich durch die Bautätigkeit beschädigt werden.

Die ebenfalls 2014 zu beginnenden Kanalbaumaßnahmen von SWM/AGM führen dazu, dass die Bäume aller Wahrscheinlichkeit nach mit keinem noch so großen Aufwand zu halten sind.

Zeitliche Abfolge der vorgenommenen und erreichten Planungsergebnisse:
Zur Vermeidung von Eingriffen (siehe § 15 (1) Bundesnaturschutzgesetz) wurde zu Beginn der Planung der absolute Erhalt der Linden angestrebt.

Da im Bestand keine Gründung vorhanden ist, die auch künftig nutzbar ist, entstand die Notwendigkeit der Neugründung.

1. Entscheidungsschritt: 
Aus o. g. Gründen war planerisch eine andere Lösung, als in den Nachbarabschnitten zu wählen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Wurzeln der Bäume bis in das Vorland der Elbe reichen. Auf das Setzen einer Spundwand musste deshalb verzichtet werden, da die durchgehende Spundwand die Wurzeln der Bäume kappen und eine ausreichende Wasserversorgung der Bäume somit dauerhaft unterbinden würde.
Es erfolgte die Entwicklung einer Gründungsbauweise mit geringstmöglicher Schädigung der Wurzelbereiche. 
Lösung: Kleinverpresspfähle Durchmesser ca. 20…30cm, somit unvermeidbare, jedoch punktuell minimierte, planmäßige Wurzelschädigung.
Im Verlauf der Planung und der damit einhergehenden Konkretisierung der technischen Ausführung erfolgte die Aktualisierung der Abschätzung der aus dem Vorhaben auf die Bestandslinden zu erwartenden Beeinträchtigungen.
In diesem Zusammenhang wurden landschaftspflegerische Maßnahmen (Kronenrückschnitt, Schutz des Feinwurzelbereichs durch Schotterlage auf Geotextil, Stammschutz etc.) definiert, um die aus dem Bauvorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen der Bäume zu minimieren. 
Es ist jedoch davon auszugehen, dass trotz der geplanten Schutzmaßnahmen die Beein-trächtigungen des Vorhabens auf die Bäume so erheblich sein werden, dass die Vitalität der Bäume erheblich und langfristig so stark gemindert wird, dass es zum Absterben der Gehölze kommen wird.
Am 02.04.2014 erfolgte die Vorlage des Bauwerksprüfberichtes für die befestigte Steil-böschung im Nordabschnitt.
Ergebnis: Das Bauwerk weist entgegen den bisherigen Annahmen erheblich größere Mängel auf. Die festgestellten Mängel beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit. Sie sind durch konven-tionelle Sanierungsmaßnahmen wegen Rissbildung, Kulturbodeneinspülung, Wurzeleintrieb und fehlender Bewehrung nicht zu kompensieren. Das Bauwerk kann in der Form nur erhalten werden, wenn turnusmäßige Nachbesserungen und Reparaturen in Kauf genommen werden. Abschließende Garantien für die Reststandsicherheit werden von keinem in Frage kommenden Bauunternehmen getragen, auch Gewährleistungsfragen sind nicht durchsetzbar.

2. Entscheidungsschritt: 
Ein Neubau ist erforderlich. 
Bei Abbruch der Uferbefestigung entstehen wegen Einwuchs der Bestandswurzeln in die abzubrechende Bauwerksstruktur weitere massive Wurzelschäden. Im Bauzustand ist die Standsicherheit der Bäume wegen des Freilegens der wasserseitigen Starkwurzeln nicht mehr gegeben. Die bestehende Befestigung kann deshalb nicht abgebrochen werden.

3. Entscheidungsschritt:
Erneuerung der Böschungsbefestigung durch Überbauung des Bestandes.
Die Vorblendung einer neuen massiven Böschungssicherung ist nur im vorhandenen Retentionsraum der Stromelbe möglich. Dies ist wegen der Einschränkung des Abfluss-querschnitts nicht genehmigungsfähig.

4. Entscheidungsschritt: 
Notwendig wird der Bau an gleicher Stelle, jedoch nur nach Abbruch der bestehenden 
Uferbefestigung. Es bestehen jedoch die in Schritt 2 dargestellten Besonderheiten.
Die Gründung kann dabei in der Kleinverpresspfahl-Variante erfolgen. Die negativen Auswirkungen für die Bäume mit Eingriff in den Wurzelraum und konsequentem Kronen-rückschnitt wurden oben bereits beschrieben. Bei Betrachtung dieser Bauweise aus landschaftspflegerischer Sicht wird ein neues Problem offenbar: Die anschließende luft- und wasserdichte Versiegelung durch die Auflage aus neuem Konstruktionsbeton wird die obere Ebene der Wurzelballen vollständig von der Versorgung mit Wasser und Sauerstoff abschneiden.
In Verbindung mit den o. g. Beeinträchtigungen ist das mittelfristige Absterben der Bäume unausweichlich.

5. Entscheidungsschritt:
 Untersuchung eines vollständigen Ersatzes der Baumreihe.
Mit der Entfernung der Bäume im Bauzustand entfällt die Notwendigkeit der wurzelschonen-den Bauweise. 
Die Herstellung einer Spundwand analog zum Südabschnitt der Zollstraße würde möglich werden. 
Folge: Verbesserung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks durch einen konsequenten Neubau. Verbesserung des Drängwasserschutzes durch geschlossene Spundwand.

Fazit: Der vollständige Ersatz der Baumreihe ist in Anbetracht der bestehenden Randbedingungen die einzige technisch, wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Lösung

1.) Wer hat das geprüft? Wann wurde das geprüft? Wie viele Bäume sind krank?
Wo befinden sich die kranken Bäume?

Im Zusammenhang mit den nach der Hochwasserflut 2013 deutlich gewordenen, unbedingt erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Zollstraße hat die Stadt u. a. eine technische Planung und eine Grünplanung beauftragt. Zielstellung war es, dass die Hoch-wasserschutzmaßnahmen zeitnah durchgeführt werden und dabei möglichst viele der vor-handenen Bäume erhalten bleiben.

Nachfolgend aufgeführte Fakten wurden bei der technischen Planung hierbei hauptsächlich berücksichtigt:

GESETZLICHER SCHUTZ
Die Baumreihe aus Linden entlang der Zollstraße ist gemäß § 21 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich geschützt.
ERHALT DES LANDSCHAFTSBILDES
Die Fällung der Linden stellt zeitweise einen erheblichen Eingriff in das Landschafts-bild dar und verändert die Ansicht des Werders von Westen her erheblich.
ERHALT VON LEBENSRAUM UND KLEINKLIMA
Am Standort etablierte Bäume würden gefällt werden. Lebensräume für Tiere und Pflanzen gehen zumindest zeitweise verloren. Änderungen im Kleinklima des Umfeldes erfolgen zumindest temporär.

Im Frühjahr 2014 wurde der aktuelle Zustand der Bäume von der mit der Grünplanung beauftragten Planerin überprüft und eingeschätzt. Die vorhandenen Bäume entlang der Zollstraße weisen unterschiedliche Zustände auf. Die Bäume sind aus unserer Sicht nicht krank, sondern weisen zum Teil erhebliche mechanische Schäden (Anfahrschäden, Spannungsrisse am Stamm etc.) auf, die den Befall von Insekten und Pilzen begünstigt.
Die Schäden treten sowohl an den Jungbäumen (Südabschnitt) als auch an den älteren Bäumen (Nordabschnitt) auf.
Die Prüfungen der Möglichkeiten des Baumerhaltes wurden im engen Zusammenwirken zwischen dem Planungsbüro GRÜN + FORM, dem Planungsbüro Bayrhammer, dem Tiefbauamt, dem Umweltamt und dem SFM vorgenommen:

2.) Weshalb sollen laut Planung für 90 gefällte Linden nur 70 junge nachgepflanzt werden?
Es geht in diesem Zusammenhang nicht um das Einzelindividuum Baum, sondern um eine Baumreihe, die gemäß § 21 Naturschutzgesetz LSA gesetzlich geschützt ist. Bei der Fällung der Linden steht naturschutzfachlich neben dem Schutzstatus der Eingriff in das Landschaftsbild im Vordergrund. Durch die Wiederanpflanzung der Linden erfolgt vorrangig die Wiederherstellung des Landschaftsbildes und die Wiederherstellung einer nach § 21 Naturschutzgesetz LSA geschützten Baumreihe. Dabei ist nicht von Belang, wie viel Bäume nachgepflanzt werden, sondern, dass der Charakter der Baumreihe wieder hergestellt wird.

3.) Die alternative Bauweise ohne Fällung der Linden würde der Infoveranstaltung zufolge 1,5 Jahre länger dauern und teurer sein. Wie sieht die Kostenplanung für den von der Stadt angestrebten Bau – mit Lindenfällung – aus? Um wie viel teurer wäre die alternative Bau-weise konkret? Wie sähe diese aus?

In der Informationsveranstaltung am 15. Juli 2014 wurde über keine verlängerte Bauzeit von 1,5 Jahren bei einer alternative Bauweise informiert. Es wird davon ausgegangen, dass die jetzt geplante Bautechnologie zu einer Verkürzung der Bauzeit von ca. 2 Monaten auf nunmehr insgesamt ca. 12 Monate führt.

Die Notwendigkeit der Baumfällungen führt zu der Möglichkeit, die Zollstraße homogen gestalten zu können.

Die Fällung der Bestandsbaumreihe sowie deren Neupflanzung bietet eine Reihe von gestalterischen Vorteilen. Zum ersten ist die Baumreihe derzeit aus Bäumen unterschiedlicher Standzeit zusammengesetzt. Durch die Neupflanzung der gesamten Baumreihe in für die Bäume optimierte Baumgruben entstünde eine homogene Baumreihe und erfolgte eine Aufwertung und Modernisierung der Ansicht des Werders im Bereich der Zollstraße von Westen. Zum Zweiten ergäbe sich die Möglichkeit, die Hochwasserschutzbauten in einem Guss und mit einer gestalterischen Handschrift entlang der Zollstraße auszuführen. Zum Dritten kann der Gehweg entlang der Elbe gestalterisch aufgewertet, neu strukturiert, die Baumreihe neu rhythmisiert und durch optimierte Abstände zwischen den neu gepflanzten Bäumen die Parkplatzsituation neu geordnet werden. Die so neu geschaffenen und optimierten Standorte für die Neupflanzung böten langfristig gesicherte und qualitativ hochwertige Standorte für Stadtbäume im Straßenraum.

Die Verwaltung bittet die Anlieger der Zollstraße und die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.