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Straßenverkehr Welche Regeln für E-Roller-Fahrer in Magdeburg gelten

Mal eben schnell auf den E-Roller steigen, um zum Ziel zu kommen? In vielen Städten Deutschlands schon lange kein Problem mehr. Auch in Magdeburg sind E-Roller unterwegs - zumindest in Privatgebrauch. Die Fahrer müssen sich wie andere Verkehrsteilnehmer an Regeln halten, sonst drohen Bußgelder. Ein Überblick.

Von Matthias Distler 17.08.2022, 07:00
Auch für E-Roller-Fahrer gelten bestimmte Regeln im Straßenverkehr. Bei Verstoß drohen Bußgelder.
Auch für E-Roller-Fahrer gelten bestimmte Regeln im Straßenverkehr. Bei Verstoß drohen Bußgelder. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa

Magdeburg - E-Roller gehören in vielen Städten bereits zum festen Stadtbild. In Deutschland sind sie seit 2019 zugelassen. Auch wenn es in Magdeburg noch keine gewerblichen Anbieter gibt, werden die Tretroller im Privatbesitz gebraucht. Dabei gelten - wie für die anderen Teilnehmer im Straßenverkehr - Regeln. Bei Vergehen drohen Bußgelder, die zum Teil Ende vergangenen Jahres erhöht wurden. 

Es komme vermehrt zu Konflikten zwischen E-Rollern mit Fußgängern und Radfahrern, da diese vorrangig auf Geh- und Radwegen unterwegs seien, erklärt die Pressesprecherin der Magdeburger Polizei, Darleen Spiegel. „Gefahren bestehen auf Grund der Tatsache, dass sich die Fahrzeugführer nicht an die Verkehrsregeln halten.“ Hier stelle die Polizei vorrangig das Fahren in falscher Richtung fest. „Aber auch die zügige und nicht hörbare Fahrweise der E-Roller sorgen öfter für Gefahren“, berichtet Spiegel.

Wichtige Regeln im Überblick

Wer darf einen E-Roller fahren?
E-Roller sind zulassungsfrei. Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung sind nicht nötig. Fahrer müssen lediglich mindestens 14 Jahre alt sein.

Wo darf man mit einem E-Roller fahren?
E-Rollern dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese fehlen, darf auf der Straße genutzt werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf man hingegen nicht fahren. Verkehrszeichen für Radfahrer gelten gleichzeitig auch für E-Roller-Fahrer.

Verhaltensregeln im Straßenverkehr
Fahren ist einzeln hintereinander, aber nicht nebeneinander erlaubt. Sich an fahrende Fahrzeuge zu hängen ist ebenso verboten wie freihändig zu fahren. Wie auf dem Rad muss man ein Handzeichen geben, wenn man abbiegen möchte. Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen haben Fußgänger und Radfahrer Vorrang. Eine zweite Person darf auf dem E-Roller nicht mitfahren. Ebenso ist telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber empfohlen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 Kilometern pro Stunde (km/h). 

Versicherungspflicht
E-Roller benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis, keine Mitführpflicht und müssen mit einem Typenschild sowie einer Fahrzeugidentifizierungsnummer gekennzeichnet sein. Zudem brauchen Nutzer eine gültige Versicherungsplakette (immer gültig bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres).

Bei Unfällen
E-Roller müssen haftpflichtversichert sein. Daher greift bei einem Unfall auch die Haftpflichtversicherung. Hat der Fahrer jedoch keine Versicherung, muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wo dürfen E-Roller abgestellt werden
Generell dürfen E-Roller wie Fahrräder abgestellt werden. Hierbei ist jedoch zu bemerken, dass E-Roller oft auch dort abgestellt werden, wo es nicht erlaubt ist.

Bußgelder bei Verstößen
Prinzipiell gelten für E-Scooter-Fahrer diesselben Bußgelder wie für Radfahrer. Wer zum Beispiel mit einem Wert ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen erwischt wird, begeht eine Straftat. Generell liegt eine Straftat ab einem Wert 1,1 Promille vor. Wer mit einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille angehalten wird und dabei alkoholbedingt auffällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Eine kleine Auswahl aktueller Verstöße und wie teuer sie sind:

  • Fahren ohne allgemeine Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Keine gültige Versicherungsplakette: 40 Euro
  • Erloschene Betriebserlaubnis: 30 Euro
  • Fehlende oder defekte Beleuchtung: 20 Euro
  • Fehlende oder defekte Glocke: 15 Euro
  • Zu weit fahren: 10 Euro
  • Bei Rot über die Ampel: 60 bis 180 Euro
  • Nebeneinander fahren, dabei andere behindert: 20 bis 30 Euro
  • Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl vorhanden: 20 bis 35 Euro