Universität Streit um Gebühr für Sport in Magdeburg
Die Universität Magdeburg führt für zahlreiche Hochschul-Sportkurse Gebühren ein. Tausende Studierende sind betroffen.
Magdeburg l In dieser Woche beginnen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg die Hochschul-Sportkurse. Neu ist: Für Studierende ist kaum ein Kurs noch kostenfrei. Für einen Großteil sind nun zehn Euro Kursgebühr fällig. Der Studierendenrat geht davon aus, dass etwa 5000 Studierende von den neuen Gebühren betroffen sind.
Erst vor drei Wochen hatte der Senat der Uni die Gebühren mit einer neuen Verwaltungs- und Benutzungsordnung beschlossen – gegen die Stimmen der studentischen Senatsvertreter. Die Studierendenschaft will die neuen Regelungen nach wie vor nicht hinnehmen.
Gemeinsam mit dem Studierendenrat sowie den Fachschaftsräten der Uni protestieren die studentischen Senatsvertreter in einem öffentlichen Brief gegen die Gebühren. Für den 18. Oktober 2018 um 15 Uhr ist außerdem eine studentische Vollversammlung zu dem Thema im Hörsaal 1, Gebäude 26 auf dem Unicampus, angekündigt.
Kritisiert wird von Seiten der Studenten, dass nicht klar sei, wofür die Mehreinnahmen konkret verwendet würden. Alexander Hönisch, studentischer Senator und Sprecher des Studierendenrats, moniert zudem, das Studierende nicht am Entstehungsprozess der neuen Verwaltungs- und Benutzungsordnung beteiligt gewesen seien. Erst nach dem Beschluss sei auf Druck der Studierendenschaft zumindest ein dreiwöchiges Widerrufsrecht für Studierende eingeräumt worden, sagt er.
Damit können Kursteilnehmer innerhalb der ersten drei Wochen vom Sportkurs zurücktreten, wenn etwa eine Veränderung des Stundenplans in den ersten Seminarwochen eine Teilnahme verhindert.
Allerdings sei bislang unklar, ob in diesem Fall die komplette Teilnahmegebühr zurückerstattet werde.
Vom Rektor der Universität, Jens Strackeljan, heißt es dazu gegenüber der Volksstimme: „Wichtig ist uns, dass niemand für ein Sportangebot zahlen muss, das er aufgrund des Stundenplans nicht annehmen kann.“ Strackeljan verweist darauf, dass es bei zwölfwöchigen Kursen um eine Gebühr von gut drei Euro pro Monat gehe. „Hier müssen einfach auch mal die Verhältnisse betrachtet werden. Steigerungen bei den Gehältern, Übungsleitervergütungen, Kosten für Heizung und Strom und den Ausbau des Angebotes mit neuen Übungsleitern haben in den vergangenen Jahren zu erheblichen Kostensteigerungen geführt“, teilt der Rektor mit.
Darüber hinaus sei mit der Senatsentscheidung lediglich ein Beschluss der Landeskonferenz Hochschulsport umgesetzt worden. „Es ist schon erstaunlich, dass hier seitens des Stura ein Sonderweg gefordert wird“, so Strackeljan.
Tatsächlich sind Gebühren in der nun beschlossenen Höhe an anderen Hochschulen des Landes Usus. Die Uni Halle-Wittenberg teilt auf Anfrage mit, dass Gebühren für Hochschul-Sportkurse bereits seit den 1990er Jahren erhoben würden. „In der Regel liegen die Gebühren zwischen 10 und 15 Euro pro Kurs pro Semester“, berichtet ein Sprecher der Uni.
Auch an der Hochschule Anhalt ist eine Teilnahmegebühr von 10 Euro für Studierende der Standard. Erstattet wird die Gebühr dort nur, wenn der Hochschulsport die Gründe zu verantworten hat, die eine Teilnahme verhindern, etwa ein Kursausfall.
Fragen zur konkreten Gebührenstruktur ließ die Uni-Leitung in den vergangenen zwei Tagen unbeantwortet. Auch die Hochschule Magdeburg-Stendal ließ Fragen zu den Auswirkungen der Senatsentscheidung auf die Hochschule offen. Bei der Gestaltung des Angebots des Hochschulsports stimmen sich Universität und Hochschule ab. Mehr als 20.000 Studenten und Mitarbeiter beider Einrichtungen können das Sportangebot nutzen.