1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Unfall beim Oktoberfest in Magdeburg: Radfahrer klagt nach Sturz gegen Veranstalterin

Unfall Nach Sturz beim Oktoberfest in Magdeburg: Landgericht weist Klage eines Radfahrers ab

Weil ein Mann aus Wedel beim Oktoberfest in Magdeburg mit seinem Fahrrad gestürzt war, zog er gegen die Veranstalterin vor Gericht. Warum die Klage abgewiesen wurde.

Aktualisiert: 15.11.2023, 16:13
Am Landgericht wurde nach einem Sturz eines Radfahrers in Magdeburg eine Zivilklage verhandelt.
Am Landgericht wurde nach einem Sturz eines Radfahrers in Magdeburg eine Zivilklage verhandelt. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Klaus-Dietmar Gabbert

Magdeburg/vs - Eine Klage eines 33 Jahre alten Radfahrers aus Wedel wurde vor dem Landgericht Magdeburg abgewiesen. Der Kläger forderte von der Veranstalterin eines Oktoberfestes in Magdeburg Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro, weil er mit dem Fahrrad gestürzt sei und sich verletzte habe.

Unfall beim Oktoberfest in Magdeburg: Radfahrer klagt nach Sturz gegen Veranstalterin

Zur Versorgung des Oktoberfestes verlegte die Oktoberfest-Veranstalterin über den Fußgänger- und Radweg auf der Brenneckestraße in Magdeburg Kabel und deckte diese mit einer Kabelbrücke ab.

Der sich auf dem Weg befindliche Hydrant wurde von einem Holzkasten abgedeckt, der mit einem rotweißen Absperrband umwickelt wurde. Ein besonderer Hinweis auf die Kabelbrücke erfolgte jedoch nicht.

Der Kläger behauptet, er sei am 15. Oktober 2022 gegen 16 Uhr mit dem E-Damenfahrrad seines Vaters auf der Brenneckestraße Richtung Leipziger Chaussee mit einer Geschwindigkeit von 23 bis 25 km/h unterwegs gewesen.

Er habe bei seiner Fahrt die Kabelbrücke nicht gesehen, da er sich auf eine Dame und zwei entgegenkommende Fußgänger konzentriert haben soll. Er sei an der Kabelbrücke aufgesetzt und über den Lenker geflogen.

Landgericht weist Klage ab: Kabelbrücke bei Oktoberfest in Magdeburg ordnungsgemäß verlegt

Das Landgericht hat die Klage nun abgewiesen. Die Beklagte hatte die Kabelbrücke ordnungsgemäß verlegt. Die Kabelbrücke war auch für jeden Radfahrer erkennbar.

Hätte sich der Kläger auf den Weg konzentriert und sich nicht ablenken lassen, hätte er die Kabelbrücke sehen müssen, zumal nach seinen eigenen Angaben ihm keiner die Sicht hierauf versperrt hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Magdeburg. Wie andere Fahrradfahrer auch hätte er dann mit angepasster Geschwindigkeit die Kabelbrücke überqueren können.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg eingelegt.