Prämiensparen Vertrag darf laut Gericht 99 Jahre laufen
Magdeburg (sj)
Im Streit um die Kündigung tausender Prämiensparverträge ist wiederum eine verbraucherfreundliche Entscheidung ergangen. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen gestern informierte, hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Sparkasse Zwickau gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau abgewiesen. Das Geldinstitut hatte den lukrativen Sparvertrag im Jahr 2017 gekündigt und war vor dem Landgericht unterlegen. Laut Verbraucherzentrale gelten nun die in dem Formular genannte Laufzeit von 99 Jahren und auch der vereinbare Mindestzins von 0,5 Prozent weiter. „Der lukrative Vertrag läuft nun bis mindestens ins Jahr 2097 - sehr zur Freude des Verbrauchers“, informierte Michael Hummel, Justiziar der Verbraucherzentrale Sachsen.
In den 1990er Jahren hatten tausende Sparkassen-Kunden Prämierensparverträge abgeschlossen, in denen mit zunehmender Vertrags-Laufzeit Zinsprämien vereinbart worden waren. Wegen der anhaltenden Niedrigzins-Phase haben die Sparkassen tausenden Kunden die Verträge gekündigt, um sich ihrer Verpflichtungen zu entziehen. Die Verbraucherzentralen haben dazu Musterfeststellungsklagen eingereicht, unter anderem gegen die Saalesparkasse und die Sparkasse Sachsen. Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Sparkassen jahrelang die Zinsen zu niedrig berechnet hätten. Für die Kunden könnten das Nachzahlungen von mehreren tausend Euro bedeuten. Außerdem plant die Bundesanstalt für Finandienstleistungsaufsicht (BaFin) in Kürze eine Allgemeinverfügung gegen die Sparkassen, so Verbraucherschützer Hummel. Betroffen sind langfristige Verträge, die die Geldinstitute zwischen 1990 und 2010 abgeschlossen hatten. Die Sparkassen werden dann verpflichtet, den Prämiensparern zu erklären, wie sie die Zinsberechnung vorgenommen haben und sie müssen ihnen ein Lösungsvorschlag unterbreiten.