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Stadtrat  Wann darf in Magdeburg gegrillt werden?

Die Corona-Regeln verbieten das öffentliche Grillen bis 27. Mai 2020. Parallel wird in Magdeburg die Ausweitung der Grillzeit diskutiert.

Von Katja Tessnow 12.05.2020, 01:01

Magdeburg l Das beliebte Grillen auf öffentlichen Plätzen ist wegen der Corona-Krise noch immer nicht erlaubt. Das Land Sachsen-Anhalt sieht beim Feiern und Grillen im Freien die „große Gefahr der Gruppenbildung“ und „eines Unterlaufens der Abstandsregeln“. Anderen Lockerungen zum Trotz bleibt das öffentliche Grillen – ob allein, zu zweit oder in größerer Gruppe – nach aktueller Rechtslage noch bis 27. Mai verboten. Darauf verweist auf Nachfrage auch Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD), sonst eher zu Lockerungen bereit. „Das ist eine Regelung aus der Landesverordnung. Können wir nicht aufheben.“

Ein Echo gleichen Inhalts kommt am 11. Mai 2020 aus dem Elbauenpark Magdeburg. Auch hier verweisen Schilder aufs andauernde Grillverbot. Sprecherin Jana Bork verweist ebenfalls auf die Landesverordnung, die aber immerhin das Picknicken im Familienkreis und unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 5 Metern zu anderen Gästen wieder gestattet. Bis auf weiteres bleibt also – auch wenn sich wieder Wetterbesserung einstellt – auf der Picknickdecke nur die kalte Küche erlaubt.

Parallel berät der Stadtrat am kommenden Donnerstag eine Neufassung der Magdeburger Grünanlagensatzung. In § 6 der Satzung geht es um die „Grillwiesen“. Ganze sieben hat die Stadt Magdeburg inzwischen ausgewiesen. Die Wiesen im Stadtpark und neben dem Unicampus im Nordpark sind unter normalen Schönwetterbedingungen regelmäßig massenhaft besucht, was sich – auch vor dem Hintergrund andauernder Reisebeschränkungen und in vielen Familien mit Blick auf Corona und Kinderbetreuung schon ungeplant aufgebrauchter Urlaubstage – erst recht für diese Sommersaison abzeichnet: ein Ansturm Grill- und Feierlustiger im Zeitalter nach der Kontaktbeschränkung.

Die Magdeburger Grillwiesen stehen zu Normalzeiten jedermann kostenlos zur Verfügung, bei einigen Auflagen. Natürlich ist das Grillfeuer zu beaufsichtigen und abschließend gut abzulöschen, der Müll zu beräumen und bei höheren Waldbrandstufen (ab Stufe 3) aufs offene Feuer zu verzichten. Darüber hinaus sah die alte Satzung und sieht auch die neue Fassung eine nächtliche Grillruhezeit von 22 bis 8 Uhr vor.

Der Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten möchte das ändern und hat zur Ratssitzung einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die Forderung: Die erlaubte Grillzeit im öffentlichen Raum soll bis täglich 23 Uhr ausgeweitet werden. Schließlich ist um diese Uhrzeit kurz vor Sommersonnenwende Ende Juni just die Sonne untergegangen und auf Privatgrundstücken auch noch reger Grillpartybetrieb bis viel weiter hinein in laue Sommernächte. Der Stadtrat hat das Wort.