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Wohnungsbau Modernisierung frustet Magdeburger Mieter

Brauchen die Mieter an der Schneidlinger Straße in Magdeburg neue Balkone? Ein Teil ist der Ansicht: Nein! Und will sich dagegen wehren.

Von Christina Bendigs 14.02.2020, 00:01

Magdeburg l Bäume wurden gefällt, ein alter Zaun entfernt und auch die Sitzgruppe einer Mietergemeinschaft soll bald verschwinden. Alles Maßnahmen, mit denen die Wohnungsbaugenossenschaft 1893 die Modernisierung von Häusern an der Schneidlinger Straße vorbereitet. Was Hunderte Magdeburger bereits gefreut hat, sorgt bei einigen Mietern aus der Schneidlinger Straße für Ärger.

Swen Schirm, Petra Wallisch und Hans-Joachim Düsekow kritisieren, dass Grünanlagen und Gemeinschaftsecke verschwinden, sind gegen den Anbau von Balkonen und hatten sogar versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, damit der Abriss der Gemeinschaftssitzgruppe, zu der auch ein Lagerraum in einem umgebauten Müllhäuschen gehört, noch verhindert werden sollte. Die Mieter beklagen, dass die Wohnungsbaugenossenschaft nicht auf vernünftigem Weg mit den Mietern geredet habe. Die Mieter empfinden zudem die Umlage, die auf ihre Miete geschlagen wird, als versteckte Mieterhöhung.

Eine Nachfrage bei der Wohnungsbaugenossenschaft 1893 ergab, dass der Vermieter das Gespräch mit den Parteien gesucht habe. Von 69 Mietparteien im Bereich der zu modernisierenden Wohnungen hätten 13 die Modernisierungsvereinbarung nicht unterzeichnet. Die übrigen seien mit den Maßnahmen einverstanden, erklärt Vorständin Sandra Wartmann auf Nachfrage. Für Mieter in speziellen Lebenssituationen seien auch Sonderregelungen getroffen worden, sagt sie.

Dazu gehören etwa ältere Leute, die die Mieterhöhung nicht zahlen könnten, weil ihre Rente zu gering ausfiele, oder Leute, deren Wohnungen kosten- und quadratmetertechnisch der Unterkunftsrichtlinie der Stadt entsprechen müssen, damit das Amt für die Mietkosten aufkommt. Hier seien Sonderregelungen getroffen worden. Diese Möglichkeit gebe es auch für die Mieter, die gegen die Modernisierung sind. Wartmann: „Dafür muss man aber miteinander reden und seine Einkünfte auch offenlegen.“

Und das hätten die Mieter nicht getan. Auch habe es Termine gegeben, bei denen die Wohnungen besichtigt werden sollten, damit geplant werden kann, wo beispielsweise der Heizkörper künftig platziert wird, wenn in die Räume eine Balkontür eingebaut wird. Auch das hätten die Mieter abgelehnt. Eine Modernisierung verweigern könnten die Mieter nicht.

Das bestätigt auch der Mieterbund Deutschland auf Nachfrage. Grundsätzlich habe der Eigentümer das Recht, Häuser zu modernisieren. Ausnahmen seien Härtegründe. Diese seien aber begrenzt. Acht Prozent der Modernisierungskosten dürften auf die Mieter umgelegt werden, erklärt Ulrich Ropertz als Leiter der Pressestelle des Mieterbundes Deutschland. Wenn ein Mieter diese Kosten nicht tragen könne, sei das kein Grund für einen Modernisierungsstopp. Stattdessen müsse geprüft werden, ob die höheren Kosten zumutbar sind.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind auch Paragrafen zum Mietrecht enthalten. Demnach zählen als Modernisierung unter anderem Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Wohnung erhöhen oder Energie einsparen. Im Zuge des Balkonneubaus an der Schneidlinger Straße werden auch Fassaden gedämmt. Grundsätzlich habe der Mieter die Modernisierungsmaßnahme zu dulden.

Die Wohnungsbaugenossenschaft möchte auf dem Grundstück an der Schneidlinger Straße wieder eine überdachte Sitzgruppe errichten. Und für gefällte kranke Bäume werde es Ersatz geben. Die Sitzgruppe soll nicht nur einzelnen, sondern allen Mietern zur Verfügung stehen. Auf diese Weise soll die Qualität des Umfelds auch nach dem Anbau der Balkone gewährleistet werden. Gebaut werden aber lediglich Bänke und kein Tisch mit Stühlen.