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Kommunalpolitik Zur Oberbürgermeisterwahl 2022 steht Magdeburg auch vor einem neuen Bürgerentscheid

Nach dem ersten Bürgerentscheid 2012 über die Ulrichskirche sollen die Magdeburger am Tag der Oberbürgermeisterwahl am 24. April 2022 zum zweiten Mal über ein wichtiges Vorhaben abstimmen können.

Von Ivar Lüthe 10.11.2021, 07:13
Am 24. April 2022 sollen die Magdeburger über eine wichtige Infrastrukturmaßnahme abstimmen können.
Am 24. April 2022 sollen die Magdeburger über eine wichtige Infrastrukturmaßnahme abstimmen können. imago images/Eibner

Magdeburg - Dabei geht es um ein wichtiges Infrastrukturprojekt. Über dessen Zulässigkeit ist aber schon vorab ein juristischer Streit entbrannt.

Zur Oberbürgermeister-Wahl im April 2022 soll auch über einen Bürgerentscheid für eine bessere Rad-Infrastruktur abgestimmt werden können. Das planen die Organisatoren des Entscheides und gehen in den Endspurt für ihre Unterschriftensammlung. Über die Zulässigkeit des Begehrens gibt es jedoch weiter Streit.

7500 gültige Unterschriften benötigen die Initiatoren des Rad-Entscheides um Benjamin Gehne, damit sie ein Bürgerbegehren – die Vorstufe des Bürgerentscheides – auf den Weg bringen können. Das Ziel ist mit knapp unter 7500 fast erreicht, sagt Benjamin Gehne. Um ganz sicherzugehen, starten er und seine Mitstreiter nun in den Endspurt, wollen noch so viele Unterschriften sammeln wie möglich. Dazu rufen sie alle Sammler auf, ihre Unterschriftenlisten im Rad-Briefkasten vor dem Büro des Fahrradclubs ADFC abzugeben beziehungsweise weiter zu sammeln. Listen könnten auf der Internetseite hier heruntergeladen werden.

Ziel ist: Wenn am 24. April die Magdeburger zur OB-Wahl ihre Stimme abgeben, sollen sie auch über den Forderungskatalog des Rad-Entscheides abstimmen. Zu den Forderungen gehören unter anderem sichere Rad- und Schulwege. Jährlich sollen 15 Kilometer Radwege modernisiert oder neu errichtet sowie bis 2025 pro Jahr fünf gefährliche Kreuzungen umgebaut werden. Zudem geht es um Vorrang für Rad-, Fuß- und Öffentlichen Personennahverkehr, barrierefreie Bordsteine und Radschnellwege.

In einer Kostenschätzung ging die Stadtverwaltung von jährlich 17,1 Millionen Euro aus. Die Initiative rechnet mit Kosten von bis zu 11,5 Millionen Euro pro Jahr. Ein Jahr lang hat ein Bürgerentscheid laut Gesetz Bestand, in dieser Frist darf er nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert oder aufgehoben werden. Nach einem Jahr könnte der Rat den Bürgerentscheid ändern.

Wenn die 7500 Unterschriften gesammelt sind, werden die Listen von der Stadtverwaltung geprüft sowie eine Stellungnahme für den Stadtrat abgegeben, ob das Begehren zulässig ist oder nicht. Dann beschäftigt sich der Rat damit. Stimmt er dafür, ist innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen.

Derzeit ist man in der Stadtverwaltung dabei, die Terminkette zu prüfen. Aus wahltechnischer Sicht wäre der 24. Februar der letzte mögliche Termin für eine Ratssitzung, so Tim Hoppe, Leiter des Wahlamtes. Das Zeitfenster zur Einreichung der Listen sei schon jetzt klein, da die Verwaltung noch die mindestens 7500 Unterschriften prüfen müsse.

Ob es zu dem Rad-Entscheid kommt, ist noch umstritten. Sowohl die Kommunalaufsicht als auch die Stadtverwaltung halten das Begehren für nicht zulässig. Unter anderem wird moniert, dass die Form der Befragung als Forderungskatalog nicht zulässig sei sowie einige Punkte nicht klar genug formuliert seien. Diese Sorgen werde man in einer Beschlussvorlage dem Stadtrat auch so kundtun, sagte Tim Hoppe. Die Initiatoren des Entscheids sehen auch Grundsatzbeschlüsse als gesetzlich gedeckt.

„Wir hoffen, dass wir uns nicht in juristischen Diskussionen verstricken, sondern die Stimmen für den Entscheid gesehen werden. 7500 Menschen, die sich dafür aussprechen, sind ja schon ein Statement“, so Gehne. Er hoffe, dass sich der Stadtrat selbst eine Meinung bildet. Sollte es zu Widersprüchen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wäre der Abstimmungstermin zeitgleich mit der OB-Wahl nicht zu halten.

Stichwort Bürgerentscheid und Bürgerbegehren

Vor einem Bürgerentscheid steht das Bürgerbegehren. Ein Bürgerbegehren ist der Antrag, einen Bürgerentscheid durchzuführen, bei dem die Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage abstimmen. Bei Bürgerbegehren ist das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ durch ein Quorum ergänzt: Neben einer Mehrheit für die Vorlage müssen 20 Prozent aller abgegebenen Stimmen erreicht werden. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet zunächst der Stadtrat. Stimmt er dafür, ist innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen. Die Frist kann um bis zu drei Monate verlängert werden.