Sitzungshygiene Alles andere als Abstand ist freiwillig

Oebisfelde
Schon zwei Mal hatte der kommunalpolitische Mandatsträger mit seiner Teilnahme an einer Sitzung des Finanzausschusses und des Ortschaftsrates ohne Schutzmaske für beträchtliche Unruhe bei den Sitzungsteilnehmern gesorgt (Volksstimme berichtete). Während Robert Damm seinerzeit die Runde des Fachausschusses verließ, nahm er an der Sitzung des Ortschaftsrates durchgängig teil.
Damals wie auch am Dienstag ging ein Raunen durch die Reihen der Ausschussmitglieder wegen des Verhaltens von Damm, angesichts der aktuellen Hygienerichtlinien der Eindämmungsverordnung. Der Vorsitzende des Fachausschusses, Thilo Jörg Walther (CDU), erbat sich von Damm den Nachweis, dass er ohne entsprechenden Mund- und Nasenschutz teilnehmen kann. Der berief sich auf ein ärztliches Attest, das ihn vor dem Tragen dieses Schutzes befreite. Ein Vorzeigen verweigerte er aber aufgrund des Datenschutzes. Rückenstärkung erhielt Damm umgehend von UWG-Kreis- und Stadträtin sowie Oebisfeldes Ortsbürgermeisterin Bogumila Jacksch.
Sie betonte, das Attest zu kennen. Zudem habe sie bei Damm auf dem Weg in den Sitzungssaal mit einem digitalen Impulsthermometer die Körpertemperatur an der Stirn gemessen. Die Temperatur sei unauffällig gewesen. Dieser Test wird auch vor der Teilnahme an Kreistagssitzungen von Mandatsträgern verlangt. Jacksch sah damit keine Gründe, den UWG-Ratskollegen von der Sitzung auszuschließen.
Abstandhalten reicht für Sitzungen
Dazu kam es dann auch nicht, weil Landesrecht über kommunalem Recht steht, wie die Amtsleiterin für Finanzen und Verwaltungsdienste, Dörte Wulff, weiß. In einer Mitteilung des Landesverwaltungsamtes wurden der Landkreis, damit auch die Gemeinden, informiert, dass die Eindämmungsverordnung für Gremienarbeit so ausgelegt ist, dass lediglich ein Mindestabstand einzuhalten ist. „Alle weiteren Maßnahmen, die zur öffentlichen Gesunderhaltung getroffen werden, beruhen auf Freiwilligkeit der Teilnehmer. Denen ist dann freigestellt, an einer Sitzung teilzunehmen oder eben nicht“, so Wulff.
Bürgermeister Kraul geht selbstverständlich davon aus, dass die Maßnahmen analog der Eindämmungsverordnung des Landkreises Börde in Sitzungen der Ortschaftsräte, Fachgremien und im Stadtrat eingehalten werden.