1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oebisfelde
  6. >
  7. FC Oebisfelde droht die Pleite

Betriebskosten FC Oebisfelde droht die Pleite

Der Sportverein 1. FC Oebisfelde steht vor der Insolvenz. Es müssen Betriebskosten nachgezahlt werden. Jetzt wird eine Lösung gesucht.

Von Harald Schulz 19.06.2020, 22:00

Oebisfelde l Der 1. FC Oebisfelde (FCO) steht für das Jahr 2018 mit rund 5400 Euro für Betriebskosten in der Kreide. Für das Folgejahr wird sich, wie Kämmerin Dörte Wulff im Gespräch informierte, eine ähnlich hohe Summe ergeben. Die Stadt beharrt allerdings auf der Bezahlung. Der FC-Vorsitzende Matthias Polep hatte den Antrag gestellt, dem Verein die Betriebskosten für 2018 zu erlassen. Soweit die Standpunkte.

Polep, zugleich WfO-Stadtratsmitglied, erklärte in einem Schreiben an Bürgermeister und Verwaltungschef Hans-Werner Kraul (CDU), dass der FCO aufgrund der Corona-Krise aktuell keine Einnahmen generieren kann. Die satzungskonforme Vereinsleitung erlaubt hingegen keine Rückstellungen, was vom Finanzamt als Gewinnanhäufung angesehen werden kann. Hätte der Verein nun aber doch eine Summe für die Betriebskosten 2018 auf dem Vereinskonto „geparkt“, hätte das Finanzamt dies beanstanden können. Der Status der Gemeinnützigkeit wäre in Gefahr gewesen. Bei Aberkennung drohten eine Rückzahlung aller steuerlichen Vorteile und öffentlichen Fördergelder für einen Zeitraum von zehn Jahren. Zudem könnte der Vereinsvorsitzende privatrechtlich in Regress genommen werden.

Polep versicherte, „alles eingenommene Geld hätte der Verein für die Unterhaltung der Sportstätten verwendet. Womit also sollten wir Außenstände von 2018 nach dem Eingang der Kostenabrechnung im März 2020 begleichen können?“, fragte Polep in die Runde beider Fachausschüsse.

Die Betriebskostenabrechnung 2018 wurde für alle Vereine des Nordbereichs der Stadt Oebisfelde-Weferlingen auf den März-Stichtag festgelegt, erklärte Kämmerin Silke Wulff den Vorgang. Forderungen hieraus bestehen nur noch gegenüber dem FCO. Die späte Rechnungslegung per März 2020 hätten verwaltungsinterne Vorgänge ausgelöst.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ergeben sich erst ab dem Haushaltsjahr 2020, so auch Kraul. Ein Bezug zum Haushaltsjahr 2018 kann nicht hergestellt werden. Der FCO-Antrag ist aus Sicht der Verwaltung nicht begründet.

Die Stadtverwaltung empfiehlt aber eine Stundungsmöglichkeit, was auch bei den Beratungen in den Fachausschüssen zum Vorschlag kam. Verzichten wird die Verwaltung auf diese Summe nicht. Denn es besteht mit den Sportstättennutzern eine sogenannte Nutzungsvereinbarung für die Betriebsstätten aufgrund der Nutzungs- und Entgeltverordnung, so Wulff. Und darin ist festgeschrieben, dass Forderungen erst nach vier Jahren nach Fälligkeit verjähren.

Der FC-Vorsitzende vertritt eine andere Sichtweise, beruft sich auf das Vereinsrecht und die Regelung nach den entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies zur Grundlage gelegt, wäre die Forderung bereits verjährt. Polep sieht eine juristische Klärung als ein letztes Mittel an, wäre für eine Stundung oder eine ähnliche Lösung bereit.

Eine letztendliche Regelung dieser Situation hat der Hauptausschuss für alle Beteiligten in der Sitzung am Montag, 29. Juni, ab 17 Uhr im Rittersaal zu treffen. Wie die Volksstimme erfuhr, sind andere Vereine sehr interessiert daran, auf eine Gleichbehandlung hinzuwirken.