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Finanzloch Stadt wartet auf 740 000 Euro von Schuldnern

Die Außenstände der Stadt Oebisfelde-Weferlingen konnten um 130 200 Euro gesenkt werden. Es blieben dennoch 740 000 Euro offen.

Von Harald Schulz 23.07.2020, 12:29

Oebisfelde l Die offenen Forderungen der Stadtverwaltung machen im Verhältnis der offenen zu den fälligen Posten 2019 bei den Grundbesitzabgaben, also der Grundsteuer A und B, lediglich 1,84 Prozent aus. Diese Quote beläuft sich nach Angaben der bundesdeutschen Kommunalen Gemeinschaftsstelle in einem Abgleich von 2017 auf 1,77 Prozent im Durchschnitt für alle Kommunen. Diese Angaben stellte die Amtsleiterin für Finanzen und zentrale Verwaltungsdienste für eine Anfrage der WfO-Stadtratsfraktion bereit.

Eine signifikante Verbesserung, damit die Reduzierung der Außenstände, hat es 2019 bei den sogenannten öffentlich-rechtlichen Forderungen gegeben. Binnen eines Jahres konnten diese Forderungen um 144.000 Euro auf knappe 292.000 Euro gesenkt werden. Dabei gab es die höchste Summe an Einsparungen bei den Posten Steuern und Transferleistungen. Bei der Grundsteuer A lag die Summe bei knapp 2700 Euro, bei der Gewerbesteuer, der Grundsteuer B bei 31.700 Tausend Euro.

Werden die sogenannten zweifelhaften Forderungen mit entsprechendem Ausfallrisiko betrachtet, ergeben sich für die Grundsteuer A lediglich knapp 14.000 Euro, jedoch beläuft sich diese Gesamtforderung bei der Gewerbesteuer auf etwas mehr 119.200 Euro.

Wie Kämmerin Dörte Wulff auf Anfrage informierte, gingen von dieser Gesamtforderung seit dem Jahr 2010 lediglich 8825 Euro unwiederbringlich verloren.

Allerdings existieren bei diesem Forderungsmanagement durchaus bedeutende zeitliche Diskrepanzen zwischen dem Versand der jeweiligen Bescheide und den Fälligkeitsterminen, lautet der Hinweis von Wulff. Das betrifft insbesondere die Gebühren für von Dritten genutzte städtische Einrichtungen wie auch Forderungen gegenüber Privatpersonen. „Was dabei Sachpfändungen für das Stadtgebiet Oebisfelde-Weferlingen betrifft“, so Wulff, „werden die grundsätzlich als unwirtschaftlich eingestuft.“ Soll heißen: „der Aufwand der hierfür betrieben werden müsste, steht nicht im Verhältnis zu den Forderungen, welche auf diesem Wege eingetrieben werden könnten“.

Aber es dürfen eben auch nicht alle Gegenstände aus einem Haushalt gepfändet werden, da ein gewisser Lebensstandard verbleiben muss.

Wulff führt aber noch einen weiteren Grund für diesen Verzicht an: Wenn Gegenstände gepfändet werden würden, müssten diese eingelagert und auch öffentlich versteigert werden, erklärt die Kämmerin.

Schwieriger wird es beim Eintreiben von Forderungen in Bezug auf sogenannte herrenlose Grundstücke. Die Hauptgründe für nicht einbringbare Forderungen können sein, so Wulff, dass der oder die Eigentümer der Grundstücke verstorben sind, die Erben nicht bekannt oder auffindbar sind. Oder der Eigentümer nicht aus dem Grundbuch zu ermitteln ist, weil ein Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt nicht vorliegt.

Wulff erläutert, dass in solchen Fällen der Landkreis Börde einen gesetzlichen Vertreter für das Grundstück bestellen kann, sofern der Eigentümer des Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen sind. Es muss ein begründetes Bedürfnis bestehen, das nachzuweisen ist.

Diese Absicht darf sich dabei aber nicht ausschließlich aus dem Veräußerungswunsch ergeben, sondern muss ein weiteres, im Interesses der Stadtverwaltung befindliches Vorhaben gefährden, erklärt Kämmerin Wulff.