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Masernprophylaxe Wer nicht geimpft ist, muss draußen bleiben

Ab sofort gilt eine Impfpflicht gegen Masern kraft Gesetzes. Die Amtsärztin des Börde-Landkreises beantwortet dazu die Fragen der Redaktion.

Von Harald Schulz 01.03.2020, 11:53

Volksstimme: Was erhoffen Sie sich von dem neuen Gesetz in Bezug auf den Landkreis? Gibt es immer noch Mythen rund um das Thema Impfschutz?

Dr. Kontzog: Im Landkreis Börde sind die Kinder gut geimpft, auch speziell gegen Masern. Dies wissen wir unter anderem durch eigene Auswertungen der Schuleingangsuntersuchungen und der Untersuchungen in den dritten und sechsten Klassen. Über den Impfstatus der Erwachsenen ist allerdings wenig bekannt. Mit der Impfpflicht für Betreuungspersonal in Kindereinrichtungen und medizinischen Einrichtungen wird auch eine Gruppe von Erwachsenen erfasst. Wir erhoffen uns darüber hinaus eine Sensibilisierung für das Thema und in der Konsequenz eine große Zahl von erwachsenen Menschen, die sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut impfen lassen. Diese empfiehlt allen nach 1970 Geborenen ohne Masernschutz, oder mit unbekanntem Impfstatus, eine einmalige Mumps-Masern-Röteln-Impfung. Diese wird von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Das Internet ist voll von Mythen und vagen Informationen zum Thema Impfen. Wir als Landkreis empfehlen die Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, aktuell die Seite www.masernschutz.de.

Gibt es konsequente Impfverweigerer? Vergessen Eltern auch einfach oft, dass sie ihre Kinder impfen lassen müssen?

Es gibt konsequente Impfverweigerer, die sich durch kein Argument überzeugen lassen. Allerdings sind diese im Landkreis Börde Ausnahmen. Eltern vergessen auch gelegentlich Impfungen. Es ist gut, wenn sie daran erinnert werden. Bereits nach der bisherigen Rechtslage mussten Eltern bei Aufnahme eines Kindes in die Kindereinrichtung einen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen.

Wie hoch ist die sogenannte Durchimpfungsquote bei Sechstklässlern im Landkreis Börde?

Nach den vorgelegten Impfausweisen hatten 97,1 Prozent der Schüler der sechsten Klassen im Schuljahr 2018/2019 einen vollständigen Masernschutz, das heißt zwei Impfungen.

Wie steht es um die Masernfälle in den vergangenen Jahren?

Über mehrere Jahre wurden im Landkreis Börde keine Masernerkrankungen gemeldet. 2019 war mit zwei Masernfällen eine Ausnahme.

Hintergrund: Grundsätzlich hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Mit Inkrafttreten des sogenannten Masernschutzgesetzes am 1. März müssen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, also Kinder in Kindertageseinrichtungen, wie Kitas und Horten, einen ausreichenden Impfschutz oder entsprechende Immunität aufweisen. Der Nachweis über die Impfung gegen Masern-Erreger ist Voraussetzung für die Aufnahme und muss bis spätestens zum 31. Juli kommenden Jahres erbracht werden, wenn die Kinder zum morgigen März-Beginn bereits in einer Betreuungseinrichtung versorgt werden. Sonst droht ein Besuchsverbot. Gleiches in Richtung Masern-Prophylaxe gilt ebenso für Bedienstete in den Einrichtungen, sonst gilt ein Betretungsverbot.