Oebisfelde l Nach mehreren Beratungsanläufen, teils hitzigen Diskussionen und Verlagern von Schwerpunkten bei dem Thema Kinderbetreuung in den Einrichtungen der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen hat der Schul- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vor der Sommerpause doch noch eine einvernehmliche Lösung für eine neue Kostenbeitragssatzung gefunden. Ob die allerdings ab dem kommenden 1. Oktober in Kraft treten wird, hängt von den Zustimmungen des Stadtrates und der kreislichen Kommunalaufsicht ab.
Der Ausschussvorsitzenden Angela Leuschner (SPD) fiel nach der Abstimmung ein Stein vom Herzen. Sie kann auf ein aus ihrer Sicht zufriedenstellendes Zahlenwerk blicken, das insbesondere keine signifikante Kostenerhöhung für die Stadt und auch für die Eltern mit sich bringen wird, meinte Angela Leuschner auf Anfrage. "Das hat Kraft gekostet, die es sich aber gelohnt hat aufzuwenden", kommentierte sie das Zustandekommen des Abstimmungsergebnisses.
Trotz noch ausstehender Ausführungsbestimmungen des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) für Sachsen-Anhalt, daraus folgend ein hoher Aufwand an Vorbereitung durch die Verwaltung der Stadtverwaltung, konnte dieser Lösungsvorschlag als satzungsreife Vorlage erstellt werden, wie den Ausführungen der städtischen Fachkraft Maureen Beckroth im Sitzungsverlauf entnommen werden konnte.
Die neue Kostenbeitragssatzung war schon über Gebühr strapaziert, was den Zeitplan anbelangt. Die Vorlage sollte nämlich bereits zum 1. August in Kraft treten, was nicht umsetzbar war, weil der bürokratische Aufwand schlichtweg zu hoch war, so die Auskunft aus dem Rathaus. Die Stadt hatte beim Landkreis Börde jedoch eine entsprechende Aufschiebung erreicht.
Die Fakten der neuen, jedoch noch nicht bestätigten Beitragssatzung: Die Stadtverwaltung kommt für einen 65-prozentigen Anteil auf. Die bisherigen Betreuungszeiten von fünf, acht oder zehn Stunden werden durch eine stundenweise Regelung ersetzt. Also öffnet sich ein Zeitfenster von fünf bis zehn Stunden Betreuungsangebot für die Eltern.
Während der Elternbeitrag in der Krippenbetreuung leicht ansteigt, sinkt er bei der Betreuung im Bereich Kindertagesstätte. In der Krippe fällt für die Fünf-Stunden-Betreuung ein monatlicher Betrag von 142 Euro an, was Mehrkosten von 22 Euro bedeutet.
Bei acht Stunden steigt dieser Anteil dann auf 177 statt 160 Euro. In der längsten Betreuungsphase steigt die Summe von 190 auf 200 Euro für die Eltern. Für die dann möglichen sechs, sieben und neun Stunden sind monatlich 154, 166 und 189 Euro zu zahlen.
Im Kindergartenbereich sinkt der Elternanteil sogar leicht. Bei fünf Stunden von 105 auf 98 Euro, bei acht Stunden von 135 auf 106 Euro sowie bei zehn Stunden von 165 auf 112 Euro im Monat. Für sechs, sieben und neun Stunden sind 101, 103 und 109 Euro fällig. Bei der Hortbetreuung erhöht sich nur der sechsstündige Aufenthalt von monatlich 56 auf 67 Euro.
Obwohl Ausschussvorsitzende Leuschner diese Regelung als gereift und gelungen ansah, folgten innerhalb der Ausschussmitglieder, der Stadtelternvertretung und seitens von Erzieherinnen eine durchaus kontrovers geführte verbale Auseinandersetzung im weiteren Verlauf der Sitzung. Allerdings veränderte der verbale Schlagabtausch nicht mehr die Entscheidungsfindung der Ausschussmitglieder. Das Votum des Fachausschusses war dann doch einstimmig für die neue Kostenbeitragssatzung.