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Wahlkreise In der Börde leben, in der Altmark wählen

Der Wahlkreis Stadt Oebisfelde-Weferlingen wurde aus der Börde in die Altmark verschoben.

Von Harald Schulz 16.12.2019, 05:00

Oebisfelde/Magdeburg l Nicht zum ersten Mal gab es diesen Vorstoß, doch nun wurden von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt durch die Landesregierung Tatsachen geschaffen. Die wahlberechtigten Einwohner der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen, die kommunalrechtlich dem Landkreis Börde angehören, werden neben denen aus den Gemeinden der Hansestadt Gardelegen, Stadt Kalbe (Milde) und Stadt Klötze bei den Landtagswahlen 2021 zum Wahlkreis 2 Gardelegen-Klötze in der und für die Altmark wählen. Bislang gehörte die Einheitsgemeinde dem Wahlkreis 7, Haldensleben, an.

Es war die Ortsbürgermeisterin Kerstin Dörfel (CDU) aus Klinze, „die dieses Unding“ im Verlauf der Stadtratssitzung in Weferlingen zur Sprache brachte und nach dem Sinn dieser „Entscheidung von oben“ in die Runde und dierekt Bürgermeister Hans-Werner Kraul (CDU) dazu fragte.

„Das demografische Gefälle in der Altmark darf nicht zu Lasten einer Region gehen, die mehrheitlich zum Landkreis Börde gehört und sich um Einheit bemüht. Unsere Interessen kann nicht vertreten, wer aus Klötze kommt, andererseits können unsere Wähler aus dem Landkreis Börde uns nicht wählen“, kritisierte die Klinzerin scharf.

SPD-Stadtrat Sven Groneberg warnte davor, „wieder alles zu zerfleddern, was in den vergangenen Jahren mühsam aufgebaut worden ist“. Allerdings hat der Koalitionsausschuss seine Entscheidung bereits gefällt, weshalb er für einen Vorstoß der Stadt keine Erfolgschancen sieht.

Bürgermeister Kraul informierte, dass er erst einen Tag vor der Stadtratssitzung von der Entscheidung erfahren hat. Seinen Protest darüber hat er aber unmittelbar zum Ausdruck gebracht. „Jetzt liegt es an den Bundestagsabgeordneten, das noch zu kippen. Denn auch die nächsten Bundestagswahlen drohen wieder mit einer solchen Zuordnung“, so Kraul.

Mit 22 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung gab es eine deutliche Mehrheit für Petitionen an den Land- und den Bundestag, um mit dem Protest breit aufgestellt zu sein.

Auf Anfrage der Volksstimme informierte Stefan Brodtrück, stellvertretender Pressesprecher im Landes-Ministerium für Inneres und Sport, dass dieser Entscheidung zur Wahlkreiseinteilung ein Bericht über die Veränderungen der Wahlkreisgrenzen zugrunde liegt. Dieser Schriftsatz stellt die Veränderungen der Bevölkerungszahlen in den Landkreisen seit dem letzten Wahlkreisbericht aus dem Jahr 2014 sowie die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise fest und enthält Vorschläge für die Neueinteilung der Wahlkreise.

Die Neuordnung berücksichtigt dabei zum einen die mit dem Gesetz zur Parlamentsreform vorgenommene Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise von 43 auf 41 für die Wahl zum Landtag ab dem Jahr 2021 sowie zum anderen die wahlrechtlichen Erfordernisse der Einhaltung der gesetzlichen Toleranzgrenze nach dem Landeswahlgesetz, erläutert der Pressesprecher.

Brodtrück weiter: Danach darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als plus/minus 20 Prozent nach oben oder unten abweichen. Zen­traler Prüfungsmaßstab für die Einteilung der Wahlkreise ist der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl, der die Bildung von Wahlkreisen mit gleichmäßiger Bevölkerungsgröße voraussetzt.

Im Rahmen dieser Neueinteilung der nun 41 Wahlkreise, wurde unter anderem auch die Stadt Oebisfelde-Weferlingen dem neuen Wahlkreis 2 Gardelegen-Klötze zugeordnet. Diese Entscheidung stellt den geringsten Eingriff zur notwendigen Bildung von Wahlkreisen mit gleichmäßiger Bevölkerungsgröße dar. Diese Zielstellung konnte anderweitig nicht gleichwertig erreicht werden, lautet die Antwort aus dem Ministerium.

Diese aktuelle Wahlkreis-einteilung findet für die Wahl zum achten Landtag des Landes Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 erstmals ihre Anwendung. Danach hat die Landesregierung erneut spätestens 36 Monate nach Beginn der dann neuen Wahlperiode einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Wahlkreisgrenzen zu erstatten, erklärt der Ministeriumssprecher.

Dieser Wahlkreisbericht stellt dann wiederum die Veränderungen der Bevölkerungszahlen in den Landkreisen seit dem Wahlkreisbericht 2019 sowie die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise fest. Darüber hinaus enthält der Bericht im Bedarfsfall für die Einhaltung der gesetzlichen Toleranzgrenzen entsprechend Vorschläge für die Neueinteilung der Wahlkreise.

Das Landeswahlgesetz sieht in Bezug auf die Wahlkreiseinteilung keinen Rechtsbehelf vor, informiert Brodtrück mit Blick auf die Petitionen des Stadtrats.

Anmerkung: Die Volksstimme-Redaktion wird zur Problematik Stellungnahmen unter anderem auch von Bürgermeister Kraul und Fraktionsspitzen des Stadtrates abfragen.