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Ärger Bürgermeister kritisiert Denkmal-Auflagen

Denkmalschutz-Entscheidungen des Landkreises sorgen in Gröningen für Unmut.

Von René Döring 03.12.2019, 04:00

Gröningen l Wenn Gröningens Bürgermeister Ernst Brunner (SPD) durch die Straßen seiner Heimatstadt geht, dann nicht selten mit gemischten Gefühlen. Kommt er beispielsweise an einem der nicht wenigen älteren Häuser der Bodestadt vorbei, das in den vergangenen Jahren oder gar erst jüngst saniert worden ist, vielleicht auch gerade saniert wird, dann kommt Freude auf. Auch Stolz auf die Eigentümer, dass sie etwas für den Erhalt der Bausubstanz und damit überdies zur Verschönerung der Stadt unternehmen. Steht Ernst Brunner aber vor einem inzwischen wegen seines schlechten Zustands leergezogenen Haus, dann schlägt seine Freude in Ärger um. Für ihn sei es unerträglich, mitunter ohnmächtig zusehen zu müssen, wie ein Gebäude immer mehr zusammenfällt.

Der Bürgermeister ärgert sich vor allem darüber, dass manch eines der bereits aufgegebenen Häuser dieses Schicksal deshalb erleidet, weil die Auflagen des Denkmalschutzes zu hoch seien. „Und mir scheint, dass diese Auflagen in unserem Landkreis besonders hoch sind“, sagt Brunner: „In Magdeburg oder in Städten und Gemeinden anderer Landkreise wird das moderater gehandhabt.“ Zudem beobachte er, dass der Denkmalschutz derzeit Gröningen besonders unter die Lupe nimmt, sich Mitarbeiter, auf der Suche etwas bemängeln zu können, Haus für Haus ansehen. Das schlussfolgert der Bürgermeister aus Gesprächen mit Grundstückseigentümer, die sich jetzt verstärkt an ihn wenden, weil sie vom Denkmalschutz aufgefordert worden seien, an ihren sanierten Häusern mitunter sehr kostspielige und aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Änderungen vorzunehmen.

„Ein sehr engagierter Gröninger Wohnhaus-Investor soll beispielsweise an einem gerade fertiggestellten Gebäude nicht nur einen großen Balken auswechseln und sämtliche Fugen der unteren Fassade erneuern, sondern auch zum Grundstück gehörende Garagen abreißen. Dabei hat er dort nur einen zu DDR-Zeiten wild gebauten sehr unansehnlichen Garagenkomplex durch sehr sehenswerte und ins Bild passende Garagen ersetzt“, ärgert sich Brunner.

Der genauso über einen Baustopp verärgert ist, den der Landkreis über Fassadenarbeiten an einem Gebäude im Bereich Bodestraße/Hohe Straße verhängt und dabei sogleich ein Zwangsgeld von 5 000  Euro angedroht hat. „Bei dem Gelände handelt es sich zwar um eine alte Molkerei, doch hat die Eigentümergemeinschaft in erster Linie die Fassade des Gebäudes erneuern lassen, das erst in den 70er Jahren als Wohnhaus gebaut worden und sicherlich kein Denkmal ist“, sagt Ernst Brunner. Der deshalb auch die Denkmalschutzbehörde des Landes eingeschaltet und über diesen Umweg erreicht hat, dass der Baustopp wieder aufgehoben worden ist. Wobei von diesem Baustopp auch die Arbeiten am Giebel des hinteren Gebäudeteils betroffen waren, das die frühere Käserei und damit wirklich ein Denkmal war. „Aber auch dafür gibt es inzwischen eine Lösung“, so der Bürgermeister. Der nun unter anderem beklagt, dass die betroffene Eigentümergemeinschaft zum einen jetzt weitaus höhere Mietkosten für das Baugerüst und zudem nunmehr größere Vorbehalte hat, an besagter früheren Käserei weitere Sanierungen vorzunehmen.

„Als Untere Denkmalschutzbehörde ist der Landkreis zuständig und angehalten, bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz des Landes erforderliche Maßnahmen zu veranlassen. Das kann zum Beispiel ein Baustopp sein“, reagiert der zuständige Landkreis-Sachgebietsleiter Heiko Markworth auf Volksstimme-Anfrage.

Im Antwortschreiben des Landkreises heißt es weiter: „Es gilt für diesen Fall, genau wie für mögliche andere denkmalrechtliche Verstöße, die Maßgabe, dass nach einer Anordnung zur Einstellung ungenehmigter Maßnahmen die Arbeiten fortgesetzt werden können, wenn der Bauherr beziehungsweise Eigentümer die entsprechenden denkmalrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.“

„Ist es nun besser, dass ein Haus verfällt und am Ende aus Sicherheitsgründen abgerissen werden muss, oder ist besser, es mit geringeren Vorgaben zu sanieren?“, fragt sich der Gröninger Bürgermeister. Der zudem davon überzeugt ist, dass nicht zuletzt die Denkmalschutzvorgaben in Sachen Fassaden nicht zeitgemäß sind, weil dabei der „erforderliche und sehr wichtige Klimaschutz überhaupt nicht berücksichtigt wird.“ Und Brunner weiß ganz genau, wovon er redet. Hat die Stadt Gröningen doch gerade beim Landeswettbewerb „Klima Contest Kommunal 2019“ den zweiten Platz belegt.

Vor all diesen Hintergründen stimmt es den Bürgermeister sehr traurig, dass er von immer mehr Grundstückseigentümern hört, dass sie wegen der Vorgaben des Denkmalschutzes an ihren Gebäuden lieber nichts sanieren, weil das für sie sehr teuer werden könnte. „Auch wir als Stadt würden sehr gern das eine oder andere Problemhaus den jetzigen Eigentümern abkaufen, um dann neue Investoren zu gewinnen, die das Gebäude auf Vordermann bringen. Aber unter den aktuellen Bedingungen ist das Risiko viel zu groß“, sagt Ernst Brunner.