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Amtsgericht Kaum Interesse am Schöffenamt in Oschersleben

Im Bereich des Oschersleber Amtsgerichts ist das Interesse an dem Jugendschöffenamt sehr gering.

Von René Döring 18.04.2018, 01:01

Oschersleben l Als sich Armin Bendler die jüngsten Jugendschöffen-Bewerbungszahlen angesehen hat, war der zuständige Mitarbeiter des Landkreis-Fachdienstes Bildung doch etwas irritiert. Denn im Bereich des Amtsgerichts Oschersleben, also im alten Bördekreis, gibt nach dem Stand der Dinge bisher nur sehr wenige Frauen und Männer, die sich mit Blick auf die bevorstehende Amtsperiode (2019 bis 2023) für das Amt eines Jugendschöffen beworben haben.

Ganz anders ist die Situation im alten Ohrekreis, also im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Haldensleben. Hier ist das Interesse weitaus größer und sind die vom Landgericht Magdeburg vorgegebenen Zahlen schon fast erreicht.

„Das Landgericht hat vorgegeben, dass für den Bezirk des Amtsgerichts Haldensleben mindestens 28 Frauen und 28 Männer sowie für den Bezirk des Amtsgerichts Oschersleben mindestens 20 Frauen und 20 Männer über den Jugendhilfeausschuss des Kreistags vorgeschlagen werden“, sagt Armin Bendler. Und der Bereich Oschersleben sei von dieser Zahl noch sehr weit entfernt.

Weshalb Bendler noch einmal bei den erwachsenen Einwohnern der Städte und Gemeinden des alten Bördekreises das Interesse wecken möchte und sie aufruft, sich für das Amt eines Jugendschöffen zu bewerben. „Die ehrenamtliche Arbeit als Jugendschöffe bietet die Möglichkeit, sich aktiv für die Entwicklung der jungen Menschen aus dem regionalen Umfeld einzusetzen“, sagt der Mitarbeiter des Landratsamtes und fügt hinzu: „Durch die unvorgenommene Sichtweise eines Jugendschöffen wird eine unabhängige Instanz innerhalb eines Jugendgerichtsverfahrens ermöglicht. Damit wird die Justiz transparenter und dem Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, basisdemokratisch Rechnung getragen.“

Und bei seinem Aufruf wendet sich Bendler nicht nur an „Neulinge“, sondern auch an diejenigen, die bereits als Jugendschöffen im Einsatz waren beziehungsweise derzeit noch im Einsatz sind. Und zwar an alle. „Denn es gibt keine zeitliche Begrenzung mehr“, sagt Armin Bendler. Während es bisher nur möglich gewesen ist, zwei Amtsperioden als Jugendschöffe tätig zu sein, hat der Gesetzgeber nun jede zeitliche Begrenzung aufgehoben.