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Coronavirus Wenn es mit der Miete eng wird

Anfang Mai ist die Miete fällig. In Oschersleben geraten nicht so viele Mieter aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten.

Von Uta Müller 11.05.2020, 01:01

Oschersleben l Durch die Corona-Pandemie mussten viele Firmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Manchen wurde sogar ganz gekündigt. Jene, die in dieser Situation nur wenige oder keine Rücklagen haben, geraten schnell in Zahlungsschwierigkeiten – auch bei der Miete.

„Ja, es gibt Mieter, die von der Möglichkeit der Stundung Gebrauch machen“, sagt Thomas Harborth von der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft in Oschersleben. „Mit einigen sind wir im Gespräch, andere haben ohne Gespräch die Mietzahlung gekürzt oder eingestellt“, sagt der Geschäftsführer.

Wer nachweisen kann, dass die Miete aufgrund der Auswirkungen der Pandemie nicht gezahlt werden kann, ist vor einer Kündigung geschützt - er darf seine Miete sogar später zahlen. So steht es im Bundesgesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie vom 27. März 2020. Dieses Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen gilt übrigens nach jetzigem Stand bis zum 30. Juni dieses Jahres.

Sowohl der Mieterbund als auch Haus und Grund, die Interessenvertretung der Vermieter, empfehlen den Mietern, zuerst den Vermieter über die Situation zu informieren. Weiterhin sollten sich Mieter informieren, ob sie Wohngeld, Arbeitslosengeld oder andere staatliche Zuschüsse beantragen können.

Vermieter können ihren Mietern die April-, Mai-, und Junimiete stunden. Stunden heißt allerdings nicht, dass die Miete nicht gezahlt werden muss, sondern nur später.

Der Geschäftsführer der Bewos, Thomas Harborth, setzt auf individuelle Lösungen. „Wenn wir die Chance haben, um mit dem Mieter eine Lösung zu besprechen, sind wir dazu sehr gern bereit“, sagt Harborth.

Um die Bedeutung der Mietzahlung für das Unternehmen zu verstehen, gibt Harborth ein Rechenbeispiel aus der Praxis: Auf einen Euro Warmmiete entfallen 45 Cent für Betriebskosten, neun Cent auf das Personal, auf Abschreibungen und Verzinsung 21 Cent und 22 Cent auf die Instandhaltung. Bleiben 3 Cent übrig. Wenn die Mietzahlungen ausbleiben, könne sich jeder selber ausrechnen was passiert, so Harborth. Denn die Aufwendungen blieben ja gleich: Der Mieter verbrauche bei gestundeter Mietzahlung weiterhin Betriebskosten, auch die Abschreibungen seien vorhanden, da die Gebäude weiterhin im Bestand verbleiben sowie die Zinszahlungen an die Banken, die weiterhin geleistet werden müssten.

Laut Harborth habe die Wohnungsgesellschaft zwei Möglichkeiten, den Einnahmeverlusten entgegen zu wirken. Die Verringerung der Personalkosten, kurzfristig durch Kurzarbeit sowie die Reduzierung von baulichen Aufwendungen im Bestand. Da die Verwaltungsarbeit nicht signifikant weniger sei, würde durch die Kurzarbeit ein Qualitätsverlust eintreten. Dieser Posten bleibe laut Harborth also gleich. Heute geht Harborth von geringeren Erträgen von drei bis vier Prozent aus – verursacht durch die Corona-Krise.

Die Bewos ist der größte Vermieter im Landkreis Börde. In Oschersleben und Umgebung vermietet die Wohnungsgenossenschaft ungefähr 1 700 eigene Wohnungen und verwaltet weitere 500 Einheiten anderer Eigentümer.

Die Vermieter können, müssen aber keine Verzugszinsen erheben. So empfiehlt der Landes-Vermieterverein Haus und Grund auf seiner Internetseite den Vermietern auch mit ihren Mietern zusammen eine Lösung zu suchen, die ein gegenseitiges Entgegenkommen in sich trage. Vermieter- und Mieterverband des Landes fordern daher: Die Bundesregierung müsse einen Fonds schaffen, aus dem Mietausfälle erst einmal bezahlt werden. So würden weder Mieter noch Vermieter in akute Bedrängnis kommen.