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Familie Kinderbetreuung in Oschersleben ändert sich

Betreuungszeiten, Kosten und Mitwirkung von Elternvertretern standen beim Stadtrat in Oschersleben auf der Tagesordnung.

Von André Ziegenmeyer 05.10.2019, 01:01

Oschersleben l Auslöser der Neuregelungen sind Veränderungen beim Kinderförderungsgesetz (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt. Das erklärte Christiane Klare als Leiterin des Fachbereichs Zentrale Dienste/Soziales. Wie den Unterlagen der Ratssitzung zu entnehmen ist, haben die Veränderungen am KiFöG zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. August 2019 Gültigkeit erlangt. Die Stadt Oschersleben muss deshalb ihre Satzungen anpassen.

Die erste Veränderung bezieht sich auf die Frage, was unter Ganztagsbetreuung zu verstehen ist. Bei Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, waren das bisher zehn Stunden am Tag oder 50 Wochenstunden. Nach den neuen Festlegungen des Landes sind es nur noch acht Stunden täglich beziehungsweise 40 Wochenstunden. Christiane Klare beruhigte jedoch: „Eltern, die zehn Stunden Betreuung benötigen, bekommen diese auch weiterhin.“

Dafür müssen Betroffene den Bedarf für einen „erweiterten ganztägigen Platz“ anmelden. Das können Eltern laut Christiane Klare entweder direkt in der Einrichtung oder bei der Stadtverwaltung erledigen. Aber: „Bestehen im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit eines erweiterten ganztägigen Platzes, kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechende Nachweise verlangen“, heißt es in der neuen Satzung.

Eine leichte Veränderung gibt es bei der Mindestbetreuungszeit. Bisher umfasste sie täglich vier Stunden. Für Schulkinder bleibt das außerhalb der Ferien auch so. In den Ferien sowie für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind es künftig fünf Stunden. „Die Verteilung der entsprechenden Wochenstunden soll auf die Tage regelmäßig erfolgen“, so die überarbeitete Satzung.

Die bisher genannten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Kitas und Horte in Trägerschaft der Stadt. Anders sieht es bei der Kostenbeitragssatzung aus. Sie gilt für alle „Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Oschersleben“, also auch für die in freier Trägerschaft.

Hier ist vor allem eine Änderung maßgeblich. Sie bringt eine Entlastung für Familien mit mehreren Kindern. Bisher galt Folgendes: „Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, darf der gesamte Kostenbeitrag (...) 160 Prozent des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist, nicht übersteigen“, so die alte Satzung. Das wird nun einfacher und günstiger: Sobald die neue Satzung gilt, zahlen betroffene Familien nur noch für das älteste Kind, das noch nicht die Schule besucht. Laut Christiane Klare verfährt die Stadt allerdings bereits seit dem 1. Januar 2019 so.

Die letzte Veränderung betrifft die Wahl der Elternvertretungen. Bisher gab es in dieser Hinsicht vier Gremien: Elternsprecher, das Kuratorium, die Gemeindeelternvertretung und die Kreiselternvertretung. Die Elternsprecher fallen jetzt weg. Stattdessen soll die Elternschaft an jeder Tageseinrichtung künftig mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums stellen. Die Folge: „Es gibt mehr Mitbestimmung auf allen Ebenen“, so Christiane Klare.

Denn laut KiFöG berät das Kuratorium den Träger der Einrichtung und ist von ihm vor grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen. In einigen Fällen ist eine Zustimmung des Kuratoriums erforderlich. Falls es an der jeweiligen Tageseinrichtung Gruppen gibt, soll das bei der Besetzung des Kuratoriums berücksichtigt werden.

Allen Änderungen hat der Stadtrat mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Beschluss zur Kostenbeitragssatzung fiel sogar einstimmig. Die neuen Satzungen gelten, sobald sie im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurden. Laut Christiane Klare sollen zuvor alle Einrichtungen und deren Träger noch einmal angehört werden.