Landkreis Börde Friedhof wird kommunales Eigentum
Mit dem 1. Januar 2021 wird es für den Friedhof in Hamersleben (Landkreis Börde) eine wesentliche Veränderung geben.
Hamersleben l Die Eigentumsübergabe ist in Hamersleben von der Gemeinde am Großen Bruch und der Verwaltung der Verbandsgemeinde von langer Hand vorbereitet worden, damit der Übergang zum 1. Januar 2021 vollzogen werden kann. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat im Juni gefasst. Zuvor waren die evangelische und die katholische Kirchengemeinde an die Kommune mit dem Wunsch der Übergabe des Friedhofswesens in Hamersleben an die Gemeinde Am Großen Bruch herangetreten.
In erster Linie handelt es sich um einen Verwaltungsakt, bei dem die Kommune die Aufgaben des Friedhofswesens aus den Händen der Kirche übernimmt und zugleich die entsprechenden Grundstücke mit einer Größe von insgesamt knapp 17.000 Quadratmetern, verteilt auf vier Flurstücke, zu einem symbolischen Kaufpreis von je einem Euro erwirbt. „Jetzt fehlt nur noch der Notartermin“, erklärt Klaus Graßhoff, Bürgermeister der Gemeinde am Großen Bruch.
Mit dem Erwerb der Grundstücke muss die Gemeinde Am Großen Bruch in vollem Umfang die Aufgaben der evangelischen und katholischen Kirche im Friedhofswesen übernehmen. Dazu gehören beispielsweise bestehende Nutzungsverträge mit Grabbesitzern, Pflege und Instandhaltung von Grabanlagen und Einrichtungen des Friedhofes sowie die Pflege der Grünflächen und sonstiger Anlagen. Neben dem Erwerb von Grund und Boden hat die Gemeinde bestehende Nutzungsrechte zu übernehmen. Die hierfür von den Nutzern entrichteten Entgelte, abzüglich laufender Ausgaben für das Jahr 2020, werden von der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde an die Gemeinde Am Großen Bruch abgetreten.
Unterlagen wie Friedhofsplan und Gräberkartei, Verträge bestehender Verbindlichkeiten, Haushalts- und Abrechnungsunterlagen, bestehende Nutzungsverträge und zur Zeit der Übertragung gültige Satzungen sind der Gemeinde Am Großen Bruch zu übergeben.
Die Wege, Gebäude und Anlagen müssen sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einem verkehrssicheren und der Würde des Ortes angemessenen Zustand befinden. Gleiches gilt für Bäume, Sträucher und alle anderen Anpflanzungen. Sollte die Verkehrssicherheit nicht gegeben sein, ist diese durch die evangelische und katholische Kirche vor der Übertragung herzustellen.
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme gelten die Friedhofssatzung der Gemeinde Am Großen Bruch sowie die entsprechende Gebührensatzung. „Die Kirchengemeinden hatten aber schon im Vorfeld die in der Gemeinde Am Großen Bruch gültige Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung übernommen, damit diese in der Gemeinde einheitlich sind. Dennoch werden wir im Frühjahr des kommenden Jahres eine neue Satzung beschließen. Auch um andere Bestattungsarten zuzulassen und Veränderungen vorzunehmen“, erklärt der Bürgermeister.
Im Frühjahr dieses Jahres hatte der Sozialausschuss der Gemeinde Am Großen Bruch alle Friedhöfe der Gemeinde, dazu gehören Gunsleben, Neuwegersleben, Hamersleben und Wulferstedt, besichtigt, auch in Vorbereitung der Änderung der Friedhofssatzung.
Anderseits warfen die Kommunalpolitiker einen Blick auf die Flächen der großen Friedhöfe, die nicht mehr genutzt werden.
Die Gemeinde Am Großen Bruch bzw. die Verbandsgemeinde Westliche Börde übernehmen eine Friedhofsmitarbeiterin auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung zum 1. Januar 2021 zur Pflege des Friedhofes Hamersleben.