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Gericht Mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe?

Der Prozess um die Ampfurther Cannabis-Plantage geht in Berlin weiter.

Von Ingmar Höfgen 07.01.2021, 23:01

Ampfurth l Für die im Sommer 2020 aufgeflogene Cannabis-Plantage im ehemaligen Ampfurther Gasthaus „Zur grünen Tanne“ geht das Landgericht Berlin nach dem gegenwärtigen Stand der Beweiserhebung von einer mindestens fünfjährigen Freiheitsstrafe für die vier angeklagten Männer aus. Das teilte der Vorsitzende Richter Mark Sautter am siebenten Verhandlungstag mit. Zuvor hatten es die Richter der 11. Strafkammer abgelehnt, Martin K., den bisher letzten Bewohner des Gasthofes, aus seiner gegenwärtigen Untersuchungshaft zu entlassen. Die vier Männer sind wegen bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt, bei dem die erwähnten fünf Jahre die untere Grenze darstellen. Einen minder schweren Fall, verknüpft mit geringerer Strafe, sieht das Gericht derzeit offenbar nicht.
Die Aufzucht der rund 885 Pflanzen, die bei der Durchsuchung im Juni 2020 entdeckt wurden, ist derzeit allerdings der einzige Vorwurf, über den noch verhandelt wird. Den anderen Teil der Anklage, nach der bereits vorher 800 geerntete Pflanzen verkauft worden sein sollen, lässt sich nach Ansicht des Gerichts nicht beweisen. Damit ist die eine Hälfte der Anklage wohl weggebrochen.
Dennoch wird das Verfahren nicht so schnell zu Ende gehen. Insgesamt sechs weitere Termine sollen bis weit in den Februar hinein stattfinden. Die Verteidigung hat vor allem zu der Frage, wie die Polizei den Angeklagten auf die Spur kam, offenbar weiterhin großen Aufklärungsbedarf. Wie berichtet, hatte die Berliner Polizei eine gerichtliche Erlaubnis, zwei Personen zu observieren, die nicht angeklagt sind. Deren eventueller Kontaktperson, gegen die es keinen Verdacht gab, folgten die Beamten dann im März 2020 bis nach Ampfurth. Die Erkenntnisse dieser Observationen hält das Gericht auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss für verwertbar.
Die Verteidiger wollen nun weitere Beamte hören, die im März 2020 an der Observation von drei Angeklagten in Berlin beteiligt waren. Immerhin 15 Polizisten, wurde nun bekannt, waren insgesamt eingebunden. Drei von ihnen hatten bisher ausgesagt – identifizierbar nur durch eine achtstellige Code-Nummer und weitgehend vermummt, damit sie auch bei künftigen Einsätzen nicht erkannt werden. Damit könnte es an den kommenden beiden Verhandlungstagen am 14. und 18. Januar weitergehen. Dann könnte auch zur Sprache kommen, was die Berliner Beamten bemerkten, als sie sich wenige Tage nach der „Entdeckung“ des ehemaligen Ampfurther Gasthauses ein zweites Mal auf den Weg machten, aus eigenem Antrieb und ohne dabei jemand anderem zu folgen.
Einmal nach Ampfurth und zurück – eine solche Tour wird die Strafkammer des Landgerichts wohl nicht auf sich nehmen. Zwar brachten die Verteidiger des Ex-Bewohners Martin K. einen solchen Ortstermin ins Spiel. Dabei könnte festgestellt werden, ob es Löcher in der Decke zwischen Erdgeschoss und Keller gibt. Durch diese Öffnungen soll das Wasser, das aus zwei Pools zur Bewässerung nach oben in die Cannabis-Beete gepumpt worden sein soll, in die Wasserbecken abgeflossen sein. Während der Ermittlungsführer die Löcher gesehen haben will, sind sie auf Fotos der Durchsuchung nicht erkennbar.
Richter Sautter schien einem Ausflug in die Börde aber weiterhin nichts abgewinnen zu können. Er könne sich nicht vorstellen, dass sich ein Beamter in so einem Punkt irrt, sagte er. Es sei aber gut möglich, dass das Gericht die Etagendecke noch einmal begutachten lässt. Damit bleibt Ampfurth das Spektakel einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wohl erspart.
Nur ein Zeuge sagte am Donnerstag aus – ein Polizeibeamter. Er hatte den Gasthaus-Besitzer Martin K. nach dessen Festnahme vernommen. K., der in Ampfurth im oberen Geschoss wohnte, will von der Indoor-Anlage nichts mitbekommen haben. Er habe über ebay-Kleinanzeigen nach einem Untermieter gesucht, daraufhin habe sich jemand gemeldet, der Lagerraum gesucht habe. Nachdem der Mieter die Schlösser ausgetauscht habe, habe er keinen Zugang zum Keller gehabt. Gerüche habe er nicht bemerkt, aber Geräusche einer Lüftung.
Vor Gericht hat K. wie alle anderen Angeklagten geschwiegen. Unter Umständen will einer der vier Angeklagten sein Schweigen brechen; dass es sich um eine Bande handelt – ein Aspekt, der die hohe Straferwartung begründet – stellte er aber schon vorher in Abrede.