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Friedhof Kroppenstedt: Halbanonyme Bestattung möglich

In Kroppenstedt (Landkreis Börde) wird im neuen Jahr eine neue Friedhofssatzung in Kraft treten.

Von Yvonne Heyer 07.10.2020, 01:01

Kroppenstedt l Wenn es in der neuen Friedhofssatzung heißt: „Die Stadt Kroppenstedt bietet ab dem 1. Januar 2021 eine Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen mit Rasenplatten an“ - bedeutet dies, dass nun nach der anonymen auch eine halbanonyme Urnenbestattung möglich ist.

Mit dem nun am 1. Oktober gefassten Beschluss zur Änderung der Friedhofssatzung in diesem Punkt endet ein langer Weg. Denn schon Ende 2018 haben sich die Stadträte mit diesem Punkt beschäftigt und in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, wie die Platten, die in die Rasenfläche eingelassen werden, aussehen sollen. Farbe, Schrift und Größe der Platte sind vorgegeben. In der Stadtratssitzung am 1. Oktober „flammten“ nun neue Diskussionen hinsichtlich der Gestaltung und der Anordnung der Platten auf. Doch mit dem Hinweis, dass der Stadtrat die Satzungsänderung nun endlich in trockene Tücher bringen sollte, wurde die Diskussion „abgekürzt“ und es bleibt beim einmal gefassten Grundsatzbeschluss. Wollen Ehepaare nebeneinander bestattet werden, kann eine Fläche sozusagen reserviert werden.

Die Pflege der Grabanlage ist Sache der Stadtarbeiter. Um ihnen die Arbeit zu erleichtern und nicht zu behindern, müssen die Rasenplatten frei von Grabschmuck bleiben.

Die Kroppenstedter Friedhofssatzung wurde auch hinsichtlich der Kindergrabstätten für Kinder unter zehn Jahren geändert, von Reihengräber auf Wahlgräber umgewandelt. So besteht die Möglichkeit, die Ruhefrist um zehn Jahre zu verlängern.

Die Stadträte beschlossen mehrheitlich die Friedhofssatzung, die, wie bereits erwähnt, nach der Veröffentlichung am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Die Änderung der Friedhofssatzung macht auch die Änderung der Gebührenssatzung erforderlich.

Letztmalig war im Jahr 2013 eine Gebührenkalkulation für die Stadt Kroppenstedt erstellt worden. Grundlage der neuen Kalkulation sind sämtliche Ausgaben und Kosten der vergangenen drei Jahre. Daraus ergibt sich ein Mittelwert, der wiederum die Grundlage für die neue Kalkulation ist.

Auch für den Kroppenstedter Friedhof gilt, dass er eine enorme Fläche umfasst, die die Kosten für die Bewirtschaftung in die Höhe schießen lässt. Insgesamt ist die Rede von 26.150 Quadratmetern, die im Eigentum der Stadt liegen. Das eigentliche Gräberfeld ist 7286 Quadratmeter groß.

Die zu bewirtschaftende Fläche, die Arbeitsstunden der Stadtarbeiter und Abschreibungen sind für die Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Im Paragraph 5 des Kommunalabgabengesetzes heißt es, dass das Gebührenaufkommen die Kosten decken sollte. Bei öffentlichem Interesse können niedrigere Gebühren erhoben werden. Ein Friedhof sei von großem öffentlichen Interesse. „Der Stadtrat muss in der Entscheidungsfindung sein Ermessen so ausüben, dass er die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen berücksichtigt und der vom Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt geforderten Kostendeckung entspricht“, heißt es in der neuen Gebührensatzung.

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Westliche Börde hatte den Stadträten zwei Varianten vorgelegt. Die eine geht von einer Kostenbeteiligung von 50 Prozent aus, die andere von 60 Prozent. Die Stadträte einigten sich auf eine Kostenbeteiligung von 60 Prozent. „Das ist verträglich und nach außen vertretbar“, fasste Bürgermeister Joachim Willamowski zusammen.

Künftig zahlen Nutzer der Friedhofshalle 80 statt bisher 50 Euro, für ein Einzelwahlgrab 860 Euro statt bisher 600 Euro, für eine anonyme Urnenbestattung 660 Euro statt 400 Euro. Für die neue Bestattungsart in der Gemeinschaftsgrabstätte sind 710 Euro zu entrichten.