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Corona Lockerungen: Was im Landkreis Börde wieder erlaubt ist

Seit mehr als fünf Tagen liegt die Corona-Inzidenz im Landkreis Börde unter 35. Damit ist die Testpflicht im Einzelhandel und in der Außengastronomie entfallen. Auch sonst gibt es weitere Lockerungen.

Von André Ziegenmeyer 03.06.2021, 09:51
Für die Außengastronomie gilt im Landkreis Börde ab heute keine Testpflicht mehr.
Für die Außengastronomie gilt im Landkreis Börde ab heute keine Testpflicht mehr. Foto: Christophe Gateau/dpa

Landkreis Börde l Die Corona-Inzidenz im Landkreis Börde hat bis einschließlich Mittwoch fünf Tage lang unter einem Wert von 35 gelegen. Das bedeutet, dass ab Donnerstag, 3. Juni, weitere Lockerungen gelten. Grundlage dafür ist eine Änderung der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Konkret heißt das: Ab sofort dürfen sich Menschen im öffentlichen Raum oder privat wieder mit bis zu zehn weiteren Personen treffen. Dabei ist es egal, zu wie vielen Haushalten sie gehören. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zählen nicht mit.

In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Die zeitliche Beschränkung für die Bewirtung von Gästen im Inneren von Gaststätten und Restaurants ist hinfällig.

Treffen mit bis zu zehn Menschen erlaubt

Bei Imbissbuden und Ähnlichem muss für den Verzehr von Speisen und Getränken kein Mindestabstand von 50 Metern mehr eingehalten werden. Im Einzelhandel gibt es bis auf Weiteres keine Pflicht für Tests oder Kontaktverfolgung mehr. „In Ladengeschäften gilt nur noch die Zugangsbeschränkung, dass sich höchstens ein Kunde je zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche dort aufhält“, teilt die Staatskanzlei mit.

Professionell organisierte Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Im Freien dürfen es bis zu 250 Teilnehmer sein. Für professionell organisierte Messen, Ausstellungen und sogenannte „Spezialmärkte“ gilt das Gleiche.

„Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien und Sternwarten dürfen für den Publikumsverkehr öffnen“, so die Staatskanzlei. In geschlossenen Räumen sind bis zu 250 Besucher erlaubt, im Freien bis zu 500. „Vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise. Gleiches gilt für die Durchführung von professionell organisierten Sportveranstaltungen“, informiert die Staatskanzlei.

Kinobesuche und Konzerte wieder möglich

Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Mehrgenerationenhäuser dürfen im Landkreis für Gruppen von bis zu 25 Menschen öffnen. Auch hier braucht es negative Tests und eine Erfassung der persönlichen Daten.

Chöre, Gesangsgruppen und Bands dürfen proben und Konzerte geben. Allerdings muss bei Proben in geschlossenen Räumen ein Abstand von jeweils zwei Metern gewahrt werden. Kurse in Fitness- und Sportstudios, in Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Metern zu anderen Personen stattfinden. Das gilt auch für das Training in Fitness-Studios. In all diesen Fällen sind aber ein negativer Test und ein Anwesenheitsnachweis nötig.

Freizeit- und Spaßbäder dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch hier gibt es eine Höchstzahl der Besucher, die von der Fläche abhängt. Auch Saunen können öffnen, allerdings ohne Aufgüsse. Hier braucht es Tests und eine Kontaktnachverfolgung. Reine Freibäder sind davon jedoch ausgenommen.

Keine Testpflicht mehr in Freibädern

Streichelgehege und Tierhäuser in Zoos und botanischen Gärten müssen bis auf Weiteres nicht mehr geschlossen bleiben. Weiter informiert die Staatskanzlei: „Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports in geschlossenen Räumen ist ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet. Die Zahl der Personen ist auf eine Person je angefangene 20 Quadratmeter begrenzt. Vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitsnachweise.“ Ferienlager und Ferienfreizeiten könnten unter bestimmten Voraussetzung wieder stattfinden.

Bei den genannten Höchstzahlen von Teilnehmern oder Besuchen zählen vollständig geimpfte oder negativ getestete Personen nicht mit. Wichtig ist jedoch: Falls die Corona-Inzidenz im Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 35 liegt, treten die Lockerungen außer Kraft. Mit Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche gemeint.