EU-Förderung Obere Aller will weiter mitleadern und setzt dafür auf die Aktionsgruppe Flechtinger Höhenzug
Eilsleben. Bei der LAG handelt es sich um eine (bislang noch) rechtsformlose Initiativgruppe, die für ihre Kooperationspartner – meist sind das die Kommunen, die den regionalen Zusammenschluss der LAG bilden – Förderprojekte realisiert. Grundlagen dafür sind einerseits die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) und die entsprechenden Prioritätenlisten sowie andererseits die von der EU und dem Land gesteuerten Förderbereiche, zum Beispiel die so genannten ELER- und EFRE-Fonds. Generell gilt: Leader ist ein Instrument ebenso für Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen .
Fruchtbarer Zusammenschluss
Die Obere Aller ist seit der Förderphase 2006–2013 Mitglied der Leader-Aktionsgruppe „Flechtinger Höhenzug“ – und wird das aller Voraussicht nach auch mittelfristig bleiben, trägt somit die Umstrukturierung der LAG mit. So geht es aus dem Beschluss hervor, der vom Verbandsgemeinderat am morgigen Mittwoch verabschiedet werden soll (19 Uhr, Gemeindezentrum Eilsleben). Klar formuliert ist darin die Absicht, „sich an der Bildung der Leader-Region 'Flechtinger Höhenzug' für die EU- Förderperiode 2021–2027 sowie am Landeswettbewerb zur Auswahl der künftigen Leader-Förderregionen im Land Sachsen-Anhalt zu beteiligen.“
Die Gründe für die Fortsetzung der Zusammenarbeit lägen dabei auf der Hand. So heißt es weiter: „In den zurückliegenden Jahren wurden über hundert Leader-Projekte in Kommunen, Vereinen, Kirchen und bei Privaten durchgeführt.“ Mehr als 15 Millionen Euro habe man dafür aus den EU-Töpfen erhalten. Jüngere Leader-Beispiele in der Oberen Aller sind die Innensanierung der Eilsleber Lorenzkirche, die Herrichtung des Multiplen Hauses in Ummendorf (Pfarrhaus) oder auch die energetische Sanierung der Sporthalle in Völpke.
Nach Stand der Dinge wird diese Form der Entwicklung des ländlichen Raums nicht nur fortgeführt, sondern kommt der LAG künftig noch mehr Bedeutung zu. „Die Landesregierung plant, die Leader-Förderung bis 2027 mit über 180 Millionen Euro aus EU-Mitteln auszustatten. Gleichzeitig soll der Großteil der unterstützen Programm ausschließlich über den Leader-Prozess gesteuert werden“, gibt das Verwaltungsamt Obere Aller in der Beschlussvorlage zu bedenken.
Überführung in Verein
Und außerdem: „Leader-Aktionsgruppen werden künftig wahrscheinlich nur dann genehmigt, wenn diese eine juristische Person darstellen, beispielsweise in Form eines eingetragenen Vereins.“ Die Initiatoren der LAG werden folglich auch die Vorbereitung für die Gründung eines solchen Vereins in Angriff nehmen müssen. Die aktuelle Terminkette sieht vor, dass diese neue LAG in etwa anderthalb Jahren ihre Arbeit aufnimmt. Etwa für den selben Zeitraum wird mit der Auswertung des Landeswettbewerbs und somit der Auswahl der künftigen Leader-Fördergebiete in Sachsen-Anhalt gerechnet.