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Notbetreuung in Oschersleber Kitas Stadtrat Oschersleben beschließt Erstattung der Kita-Beiträge von Eltern, die kein Anrecht auf Notbetreuung für ihre Kinder hatten

Aktualisiert: 12.4.2021, 10:07

Oschersleben (az). Durch den zweiten Lockdown mussten sich viele Eltern selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern. Die Kitas boten lediglich eine Notbetreuung an. Der Stadtrat hat nun entschieden, dass betroffene Eltern keine Kita-Gebühren zahlen müssen. Hierbei handelt es sich um die Monate Januar und Februar.

Finanzielle Entlastung für betroffene Eltern

Wörtlich heißt es in den Unterlagen der Sitzung: „Der Stadtrat (...) beschließt, die Einziehung von Elternbeiträgen (...) für alle Kinder, die nicht in einer Einrichtung oder Tagespflegestelle betreut wurden, für die Monate Januar und Februar 2021 auszusetzen.“

Darüber hinaus wird auch die Vorgeschichte nachgezeichnet: Am 15. Dezember hatte das Sozialministerium Sachsen-Anhalt zusammen mit dem Bildungsministerium beschlossen, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Horte und Schulen geschlossen werden. Am 8. Januar wurde die Dauer der Notbetreuung verlängert. In der Folge hatte der Landkreis eine entsprechende Verfügung herausgegeben.

Das hatte deutliche Folgen. Die 21 Einrichtungen im Stadtgebiet bieten Platz für 1341 Kinder. So steht es in den Unterlagen des Rates. In der ersten Woche des Notbetriebes wurden aber nur noch 337 Kinder betreut. Eine Woche später seien es dann 381 Kinder gewesen. Das bedeutet: Der weit überwiegende Teil der Jungen und Mädchen blieb zu Hause. In vielen Fällen werden sich auch die Großeltern gekümmert haben. Doch wer keine Betreuung in Anspruch nimmt, der soll sie auch nicht bezahlen müssen. Das hat der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Eine Diskussion gab es nicht. Wolfgang Zahn (SPD), der die Sitzung leitete, verwies lediglich darauf, dass es 2020 bereits ähnliche Entscheidungen gegeben hatte.

Großteil der Kinder wurde zu Hause betreut

Allerdings geht es dabei um viel Geld. Im Januar sind auf diese Weise Kostenbeiträge in Höhe von knapp 61 000 Euro weggefallen. Im Februar waren es etwa 53 000 Euro. Diese Einnahmeverluste sollen nun durch das Land Sachsen-Anhalt ausgeglichen werden – zumindest „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“, wie es in den Unterlagen heißt.

Weiter informiert die Stadtverwaltung: „Für den Monat Januar erreichte uns der Erlass zu spät, so dass die Abbuchungen bereits erfolgt waren. Die Kostenbeiträge wurden dann bis Mitte Februar zurückgezahlt. Der Februar wurde später als üblich eingezogen, so dass hier keine Erstattungen zu leisten sind.