1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oschersleben
  6. >
  7. Erste Erfahrung mit der neuen Beitragspraxis

Straßenausbau Erste Erfahrung mit der neuen Beitragspraxis

Rund 300 000 Euro will sich die Gemeinde Harbke für ihre im Jahr 2019 begonnenen Straßenbaumaßnahmen vom Land Sachsen-Anhalt erstatten lassen.

Von Ronny Schoof 08.02.2021, 10:13

Harbke.  Grundlage dafür ist die neue Gesetzeslage in Bezug auf die Straßenausbaubeträge. Der Anliegeranteil – in Harbke in Form der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge – ist Geschichte. Sachsen-Anhalt hatte ihn vor wenigen Wochen rückwirkend zum Ende 2019 abgeschafft. Was für die Bürger eine ersehnte Entlastung ist, bedeutet für die Kommunen mehr Aufwand und Unsicherheit. Harbkes Bürgermeister Werner Müller: „Es wird für uns schlechter planbar, welche Kosten wir am Ende tatsächlich tragen müssen. Es soll zwar Zuweisungen vom Land geben, , aber wir wissen nicht, wieviel wir aus dem Topf bekommen.“

Die erste Erfahrung mit der neuen Praxis wird Harbke nun sammeln, da die Gemeinde im Begriff ist, ein Erstattungspaket zu schnüren. Knapp 300 000 Euro sollen beim Land beantragt werden. So geht es aus der zugehörigen Beschlussvorlage hervor, die heute in der Gemeinderatssitzung (19 Uhr, Kulturhaus) zur Abstimmung kommt.

Die Gemeinde hat letztmalig für jene Maßnahmen Beiträge erheben können, bei denen die Beitragsschuld spätestens am 31. Dezember 2019 entstanden ist. In erster Linie betraf das Teilleistungen bei der Sanierung der Straße der Einheit (Volksstimme berichtete). Was jedoch ab 1. Januar dann abgrechnet wurde, darf nicht mehr auf die Bürger umgelegt werden. In Harbke betrifft das folgende Investitionen: Straße der Einheit (884 000 Euro), Südstraße (49 500) und Thälmannstraße (63 400). Dafür kann die Gemeinde gemäß Kommunalabgabengesetz eine Erstattung beim Land beantragen.

Mit Abzug der Förder- und Eigenanteile hat die Verwaltung für Harbke fiktive Beitragseinnahmen von 293 564,31 Euro errechnet. Ob und wann das Geld vom Land fließt, ist allerdings offen: „Eine Verordnung, die Näheres über das Verfahren regelt, ist noch nicht erlassen“, heißt es in der Beschlussvorlage.