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Kein Kavaliersdelikt Wegen Entsorgung von Grünschnitt: Völpker Ratsmitglied legt sich mit den Nachbarn an

Die in seinem Heimatort von einigen Mitbürgern praktizierte illegale Grünschnittentsorgung ist Völpkes Gemeinderatsmitglied Ralf Scherer ein Dorn im Auge. Ignoranz, Gleichgültigkeit und Gewohnheit seien die treibenden Faktoren, sagt er, nachdem er Sünder auch direkt auf ihr Vergehen angesprochen hat.

Von Ronny Schoof Aktualisiert: 01.06.2021, 11:53

Völpke - Das Verkippen von Grünschnitt in der Feldmark beziehungsweise im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt. Dennoch ist diese Form der Ordnungswidrigkeit allerorten anzutreffen, mitunter auch unvermittelt – wie von Ralf Scherer in jüngster Zeit mehrfach – zu beobachten. Der stellvertretende Bürgermeister Völpkes meint: „Wer die tägliche Presse aufmerksam verfolgt, wird sehr oft mit Meldungen konfrontiert, die Umweltsünden zum Inhalt haben. Mein Eindruck ist, dass sich diese Straftaten zuletzt angehäuft haben. Auch unsere Gemeinde Völpke mit dem Ortsteil Badeleben bleibt hiervon nicht verschont. Siehe zum Beispiel die wilde Verkippung von Asbest unter der ehemaligen Eisenbahnbrücke zwischen Badeleben und Üplingen, die Entsorgung von Reifen hinter der Gartenanlage in der Sommersdorfer Straße und vor kurzem abermals Asbest und Bauschutt in der Feldmark nahe der Tongrube für das Ziegelwerk in Wefensleben.“

Zwei Personen auf ihr Vergehen angesprochen

Diese „ignoranten Handlungen von einigen Bürgern“ sind für Scherer unverständlich. Vor gut drei Wochen erfuhr er persönlich, was in den Köpfen seiner tadeligen Zeitgenossen vorgeht: „Ich konnte in meiner Nachbarschaft beobachten, wie jemand nach dem Rasenschnitt im heimischen Garten diesen Abfall in die Feldmark gebracht hat. Als ich diese Person daraufhin auch unter Verweis der oben genannten Umweltsünden ansprach, bekam ich zur Antwort, dass sie nur die Unebenheiten neben ihrem Containerstandplatz begradigen wolle und außerdem diese Sachen ja mit der Zeit verrotten würden.“

In Ralf Scherers Ohren ein faule Ausrede: „Dieser genehmigte Containerstandort befindet sich auf öffentlichem Grund und Boden. Wie würden denn jene Leute reagieren, wenn ich der Meinung wäre, in ihrem Garten eine Unebenheit mit meinem Abfall ausgleichen zu wollen?“ Scherer habe die Person daher aufgefordert, den Grünschnitt neben dem Container wieder zu entfernen und ordentlich zu entsorgen.

Das sei nicht die einzige Begebenheit dieser Art gewesen, berichtet Scherer weiter: „Einige Tage später entdeckte ich einen weiteren Bürger mit seiner Schubkarre und Rasenschnitt auf dem Weg in die Feldmark. Auch ihn sprach ich an, aber auch hier ohne Erfolg. Am Freitag vor Pfingsten wiederholte er den Vorgang mit dem Verkippen in der Landschaft.“ Ralf Scherer folgert: „Es haben sich teilweise Gewohnheiten eingeschlichen und verfestigt. Das sollte nicht mehr einfach hingenommen werden. Die Entsorgung über den Gartenzaun und die Verbringung in die Feldmark sind keine Kavaliersdelikte.“

Meldung ans Ordnungsamt

Darum habe er sich auch entschlossen, die Vorgänge öffentlich zu machen. Die Namen der Erwischten habe er mittlerweile auch dem Ordnungsamt zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Er meint: „Auch wenn ich jetzt als Nestbeschmutzer und ähnliches benannt werden sollte, so kann es nicht weitergehen. Ich kann, darf und will keinem etwas vorschreiben, aber ich darf Sachen ansprechen und Missstände benennen und gegebenenfalls auch melden. Das gilt gleichermaßen für alle Bürger. Jeder sollte mal in sich gehen und für sich entscheiden, was es bedeutet, wenn andere ihren Grund und Boden vermüllen und man selbst dann die Bereinigung übernehmen muss.“