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Corona Osterburger Spielplätze sind wieder offen

Das Still­leben auf den Spielplätzen und Freiluft-Sportanlagen der Einheitsgemeinde Osterburg hat ein Ende.

Von Nico Maß 08.05.2020, 01:01

Osterburg l Weil die Landesregierung grünes Licht sinalisierte, ist Sport in kleinen Gruppen bis zu fünf Personen und bei Beachtung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern wieder möglich, teilte Nico Schulz (Freie Wähler) mit. Und auch die Spielplätze sind nicht mehr tabu, dies habe „wie von uns Bürgermeistern gefordert, der Landkreis per Allgemeinverfügung auch so möglich gemacht“, sagt der Osterburger Bürgermeister.

Die Wippen, Kletterburgen und Sandkästen können von den Kleinen also wieder in Beschlag genommen werden. Es gibt aber ein paar Bedingungen. So hat der Landkreis entschieden, die Gesamtzahl der gleichzeitig spielenden Kinder auf das Fünffache der vor Ort befindlichen Spielgeräte zu begrenzen und zudem pro Kind einen Begleiter zu erlauben. An Spielorten wie einem Sandkasten dürfen sich gleichzeitig Kleingruppen bis zu fünf Kindern aufhalten. Die Spielplätze sind zudem nur in der Zeit von 9 bis 19 Uhr geöffnet. Wie Nico Schulz ankündigt, sollen die Besucher der Spielplätze vor Ort über die Regelungen aufgeklärt werden, „das machen wir mit Aushängen, die an jedem unserer Spielplätze zu finden sein werden“. Ähnliche Aushänge kündigte der Osterburger Bürgermeister auch für die kommunalen Freiluft-Sportanlagen an, die für den Trainings- und Sportbetrieb in kleinen Gruppen freigegeben wurden. „Welche Regeln für die Nutzung dieser Anlagen aufgestellt wurden und welche Rahmenbedingungen für das Training gelten, haben wir den Vereinen, die einige unserer Anlagen gepachtet haben, per Schreiben mitgeteilt“, äußert Schulz. Dabei handele es sich um Punkte wie das Einhalten des Sicherheitsabstandes sowie die Vorgabe, dass maximal fünf Personen in einer Gruppe trainieren können. Er habe ein großes Vertrauen zu den Vereinsvorständen und Trainern, „dass sie sehr verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen“, betont der Bürgermeister. Gleichwohl seien Kontrollen durch Mitarbeiter denkbar, dies gelte im Übrigen auch für die Spielplätze der Einheitsgemeinde.