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Windräder Stadt will Höhengrenze setzen

Die Einheitsgemeinde Osterburg will die Höhe der Windkraftanlagen in ihrem Territorium begrenzen.

Von Nico Maß 27.08.2020, 01:01

Osterburg l Maximal 253 Meter, dann ist Schluss: Geht es nach den Vorstellungen im Osterburger Rathaus, sollen die Windräder in den Vorranggebieten der Einheitsgemeinde nicht weiter ungehemmt über die Köpfe der Einwohner wachsen. Osterburg möchte einen Endpunkt setzen und greift damit auch eine Forderung von Bürgern auf, wie Bauamtsleiter Matthias Köberle auf Nachfrage der Volksstimme bestätigt. Angestoßen von Plänen der Energie Baden Württemberg (EnBW) und weiterer Windkraftbetreiber, im Vorranggebiet zwischen Düsedau und Erxleben stehende Anlagen durch höhere Windernter zu ersetzen, hatten Einwohner wie der frühere Düsedauer Bürgermeister Roland Märker eine Begrenzung der Höhe angemahnt. Zwischen Düsedau und Erxleben werden nach den EnBW-Plänen demnächst sogar 244 Meter hohe Windernter stehen. Während die Höhenbegrenzungspläne der Einheitsgemeinde nach Einschätzung aus dem Osterburger Rathaus an diesen kurz vor dem Eröterungstermin stehenden Projekten nichts mehr ändern dürften, sollen zukünftige „Höhensprünge“ der Windkraftbetreiber aber ein Stück weit ausgebremst werden. „Nicht völlig, weil es sich bei unserer Begrenzung eben nicht um eine sogenannte Verhinderungsplanung handelt, die dann vermutlich auch anfechtbar wäre“, sagt Matthias Köberle. Der Vorschlag aus dem Osterburger Rathaus, der am kommenden Montag bereits von den Mitgliedern des Bauausschusses besprochen wird, räumt den Wind-Investoren in sämtlichen vier Vorranggebieten noch ein bisschen Spielraum ein. Der bemisst sich statt einer konkreten Zahl in Prozenten. Ausgehend von den aktuellen Bestandshöhen in den Vorranggebieten Krevese, Rossau, Düsedau/Erxleben/Walsleben und Storbeck könnte nach den Vorstellungen der Verwaltung noch ein Höhenzuwachs von fünf Prozent möglich sein. Diese Regelung bedeutet für die vier Parks jeweils unterschiedliche Maximalhöhen. Zudem wird der von der Kommune anvisierte Höchstwert von 240 Metern für das Vorranggebiet Düsedau/Erxleben/Walsleben von dem bereits in der Vorbereitung befindlichen EnBW-Projekt mit seinen 244 Meter hohen Anlagen übertroffen. „Darüber sind wir uns im Klaren. Doch wir sind bei der Ermittlung der Bestandshöhen ganz bewusst auch beim Park Düsedau/Erxleben/Walsleben von der höchsten der bereits heute stehenden Anlagen ausgegangen, weil wir die Grenze durch den fünfprozentigen Höhenzuwachs nicht noch weiter nach oben verschieben wollten“, sagt Köberle. Er hoffe „dass der in Zusammenarbeit mit unserem Flächennutzungsplaner erarbeitete Vorschlag zur Höhenbegrenzung einer ist, mit dem sich unsere Bürger aber auch die Windkraftbetreiber arrangieren können“, fügt er hinzu.

Stimmen die Stadträte auf ihrer September-Sitzung dem Vorschlag zu, wird die Höhenfestlegung in den Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen. Während der Plan selbst voraussichtlich erst 2021 in Kraft tritt, gilt die Höhenbegrenzung deutlich früher. „Sie wird mit Beschluss des Stadtrates gültig sein“, kündigt Bauamtsleiter Matthias Köberle an.