Amtsgericht Salzwedel 24-Jährige vergiftet beinahe ihren Freund mit K.-o.-Tropfen
Eine 24-Jährige Salzwedelerin gesteht unter Tränen, K.-o.-Tropfen in ein Getränk gemixt zu haben.
Salzwedel. - Das hätte gründlich schief gehen können. Eine junge Frau saß am Dienstag sichtlich aufgelöst auf der Anklagebank im Salzwedeler Amtsgericht. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung. Wie der Staatsanwalt in der Anklage verlas, soll sie versucht haben, ihren Freund zu vergiften – mit so genannten K.-o.-Tropfen, die sie ihm in den Drink mischte.
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Der 24-Jährige verkrampfte und ging zu Boden, nachdem er davon getrunken hatte. Zudem hatte er Schaum vor dem Mund und verlor das Bewusstsein, ergaben die Ermittlungen. Wie er später im Zeugenstand aussagte, musste er mehrere Sunden zur Überwachung im Krankenhaus bleiben. Bei einer Überdosierung der Substanz besteht akute Lebensgefahr, insbesondere in der Kombination mit Alkohol.
Mal ausprobieren
„Er wollte das so“, sagte die 24-Jährige. Sie habe ihm die Tropfen in seinen Wodka gemixt, gab sie zu. „Wir wollten das mal ausprobieren“, erklärte sie Richter und Staatsanwalt. Sie habe sich auch welche in ihr Getränk getan, allerdings nicht so viel, berichtete die Frau, die angab, einen Förderschulabschluss, aber keine Ausbildung und keinen Job zu haben.
Der Freund bestätigte die Aussage. Sie seien aktuell nicht mehr liiert. „Damals waren wir zusammen“, sagte er. An dem besagten Abend hätten sie sich gestritten, dann wieder vertragen und wollten darauf anstoßen. Spontan hätten sie sich dann dazu entschlossen, die K.-o.-Tropfen zu nehmen.
„Woher hatten Sie das Zeug, gekauft?“, wollte Richter Klaus Hüttermann wissen. Sie habe die Droge von einem Bekannten, aber nicht gekauft, antwortete die Frau, sondern eine VR-Brille dafür hergegeben. Als der Richter sie darauf hinwies, dass sie ja damit doch irgendwie bezahlt habe, schüttelte sie den Kopf, „nur getauscht“.
Angst vorm Gefängnis
„Ich wollte das nicht“, betonte die Angeklagte unter Tränen. Sie habe große Angst, ins Gefängnis zu müssen.
Der Staatsanwalt stimmte einer Einstellung des Verfahrens zu, allerdings nur mit der Auflage von Sozialstunden. Das habe bei der Angeklagten wenig Sinn, betonte der Richter, für den die Salzwedelerin keine Unbekannte ist. Sie habe bei einem vorangegangenen Urteil ihre Stunden nicht abgeleistet, „weil sie keinen Bock hatte“, sagte er, zu ihr gewandt. Mit einem Schluchzen versprach sie, dieses Mal die Stunden im Tierpark abzuarbeiten und sich sofort deswegen beim Leiter zu melden. Somit wurde das Verfahren gegen die Auflage von 30 Sozialstunden eingestellt.