Tierseuche Amerikanische Faulbrut bedroht Bienenvölker im Altmarkkreis Salzwedel
Im Altmarkkreis Salzwedel ist Amerikanische Faulbrut der Bienen ausgebrochen. Betroffenen sind drei Imker im Raum Tangeln.

Altmarkkreis - Es hat drei Imker aus dem Raum Tangeln getroffen. In sogenannten Futterkranzproben ihrer Bienenvölker sind Sporen von Paenibacillus larvae nachgewiesen worden – der Erreger der Amerikanischen Faulbrut. Zum Schutz vor der Seuche entnehmen Imker stichpunktartig Proben und lassen sie untersuchen. Bei dieser Eigenkontrolle gab es einen Verdachtsfall. Daraufhin erfolgten epidemiologischen Ermittlungen. Inzwischen hat sich der Verdacht in drei Fällen bestätigt, informiert das Presseteam des Altmarkkreises.
Bei klinischen Kontrollen der Bienenvölker seien Waben vorgefunden worden, die löchrige und eingesunkene Zelldeckel auf den Brutzellen aufwiesen - klinische Symptome der Amerikanischen Faulbrut. Damit wurde der Ausbruch in drei Beständen amtlich festgestellt. „Die Bienenstände dieser Imker unterliegen somit einer Sperre“, teilt das Presseteam mit. Die Völker müssen getötet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Es folgen umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Dabei kommt auch die sogenannte Kunstschwarmbildung zum Einsatz.
Es wurde ein Sperrbezirk im Umkreis von vier Kilometern eingerichtet. Er umfasst die Orte Ahlum, Darnebeck, Mellin, Neumühle, Neu Ristedt, Nieps, Rohrberg, Stöckheim, Tangeln und Wohlgemuth. In diesem Radius dürfen Bienenvölker nicht bewegt und nicht heraus- oder hereingebracht werden. Das Veterinäramt des Altmarkkreises hat weitere Untersuchungen eingeleitet.
Für den Menschen ist die Faulbrut nicht gefährlich. Honig könne bedenkenlos verzehrt werden. Die von dem sporenbildenden Bakterium ausgelöste Krankheit betrifft ausschließlich die Brut der Bienenvölker und kann ein Massensterben auslösen. Sie ist anzeigepflichtig.
Vielfältige Infektionsorte
„Die Einschleppung des Erregers beziehungsweise der Sporen in Bienenvölker erfolgt hauptsächlich durch räubernde Bienen“, erklärt Amtstierärztin Dr. Susanne Lehner. Die Tiere könnten auch über sporenverseuchten Honig zum Beispiel in der Umgebung von Glascontainern, bei der Ablenkfütterung für Wespen und in der Nähe von Mülldeponien mit der Seuche in Kontakt kommen. Über eine Verfütterung von Honig aus fremden Beständen – insbesondere Importware - könne ebenfalls Sporenmaterial eingetragen werden. Vor einem Handel mit Völkern oder Ablegern kann eine Gesundheitsuntersuchung die Verbreitung der Seuche verhindern.
Dem Wandern mit gesunden Bienenvölkern außerhalb der Sperrgebiete stehe tierseuchenrechtlich jedoch nichts im Weg. „Damit die Krankheit in einem widerstandsfähigen Volk zum Ausbruch kommt, ist eine hohe Sporenbelastung nötig“, erklärt Dr. Lehner. Ist sie gering, könne ein fachkundiger Imker sie bei günstigen Umweltbedingungen oft wirkungsvoll begrenzen. Dr. Lehner: „Aus diesem Grund kommt der Früherkennung einer Einschleppung von Paenibacillus Larvae eine große Wichtigkeit zu.“
Generelle Vorsichtsmaßnahmen könnten helfen, Eintrag, Ausbruch und Weiterverbreitung der Faulbrut zu verhindern. Ein wichtiger Punkt: das Einhalten der Arbeitshygiene bei der Imkerei wie ordentliche Pflege, Reinigung und Desinfektion verwendeter Gerätschaften. Regelmäßige Beprobung und äußerste Vorsicht bei der Übernahme von Bienenvölkern oder Materialien anderer Imkern trügen dazu bei, die Übertragung von Bienen-Krankheiten zu erkennen und zu verhindern.
Bestände anmelden
„Verwilderte“ Völker sollte es nicht geben. Leere, nicht mehr bewirtschaftete Bienenwohnungen müssten so verschlossen und abgestellt sein, dass sie nicht von Bienen bezogen werden können, mahnt die Amtstierärztin. Bestehe der Verdacht auf Einschleppung der Faulbrut, sei umgehend das Veterinäramt zu verständigen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Alle Imker sollten ihre Völker ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse und beim zuständigem Veterinäramt anmelden. Denn: Nicht registrierte Imker müssen für die Kosten der Beprobung, Untersuchung und Tötung von Bienenvölkern selbst aufkommen.