Anordnung Stubenarrest für das Geflügel
Für Geflügelhalter heißt es ab sofort, ihre Tiere ausschließlich im Stall zu halten. Das ordnet das Veterinäramt des Altmarkkreises an.
Salzwedel l Was sich schon länger angedeutet hatte, wird nun bitterer Ernst. Für sämtliches Nutzgeflügel ist der Auslauf im Freien gestrichen. Es gilt Aufstall-Pflicht – auch für Kleinhaltungen. Das bedeutet, dass die Tiere sich nur im Stall oder in Volieren aufhalten dürfen. Grund ist die Sorge vor der Einschleppung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, die sich in einigen norddeutschen Bundesländern bei Wildvögeln ausbreitet und auch bereits wirtschaftliche Schäden in landwirtschaftlichen Betrieben mit Hausgeflügelhaltung angerichtet hat.
„Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme“, sagte gestern Kreis-Pressesprecherin Inka Ludwig auf Nachfrage. Es gebe bisher keinen positiven Befund im Altmarkkreis. Allerdings würden immer mehr Wildvögel auf ihrem Zug länger in der Westaltmark rasten. Damit steige die Gefahr, dass sie den Erreger verbreiten und sich das Hausgeflügel anstecken könne, erklärt sie. Das gelte sowohl für Privathaltungen als auch für größere Betriebe. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stufe das Risiko für die Region als hoch ein.
Eine Vermeidung von Kontakten zwischen Haus- und Wildvögeln sei in Anbetracht der aktuellen Lage aus Sicht des Veterinäramtes nur mit einer Stallpflicht ausreichend zu gewährleisten – quasi ein Lockdown für Hühner, Enten und Co. „Darüber hinaus ist jeder Tierhalter weiterhin angehalten, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen selbstständig einzuhalten“, heißt es in einer Mitteilung des Altmarkkreises.
Neben geschlossenen Ställen kommen auch überdachte geschlossene Volieren oder Schuppen zum Schutz des Geflügels in Frage. Wichtig sei, dass Wildvögel oder ihre Exkremente nicht zu den Haustieren gelangen können. Und es gilt: „Die – auch vorübergehende – Haltung von Geflügel im Auslauf ist somit bis auf weiteres untersagt.“
Die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 sind laut Löffler-Institut beim Menschen bisher nicht nachgewiesen worden.
Der Landkreis appelliert noch einmal an Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registriert haben, dies unverzüglich nachzuholen. Das geschehe im Interesse jedes einzelnen Tierhalters, denn nur so sei im Seuchenfall eine schnelle Kontaktverfolgung zur Eindämmung der Erkrankung möglich.
Das Veterinäramt bittet zudem, Todfunde von Wildvögeln zu melden. Dies kann unter den folgenden Telefonnummern geschehen: 03901/840416 sowie 03901/840424.
Warum am letzten Novemberwochenende in einem Putenmastbetrieb im Raum Arendsee plötzlich und unerwartet tausende Tiere gestorben sind, ist nach wie vor unklar. „Es wurden weitere Proben zur Untersuchung eingeschickt“, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich. Die Ergebnisse seien abzuwarten. Das könne aufgrund der Corona-Pandemie länger dauern.