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Coronavirus Zahnarzt kassiert fürs Fiebermessen

In einer Salzwedeler Praxis mussten Patienten rund 10 Euro für den Corona-Check zahlen.

Von Alexander Rekow 15.05.2020, 01:01

Salzwedel l Eigentlich wollte ein Patient nur zur obligatorischen Behandlung zu einem Salzwedeler Zahnarzt. Doch zu seiner Überraschung sollten plötzlich Fieber und die Sauerstoffsättigung gemessen werden. Das störte den Patienten wenig. Die eigentliche Irritation: Er bekam dafür eine Rechnung über mehr als 10 Euro.

Ist das eigentlich rechtens? Die Volksstimme wollte es genau wissen und fragte bei der Zahnärztekammer nach.

Statt eines Pressesprechers, wie zumeist üblich, nahm sich der Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Carsten Hünecke selbst, des Themas an: „Das In-Rechnung-Stellen von Fieber- oder Pulsmessungen im Rahmen eines Zahnarztbesuches ist nur als individuelle Gesundheitsleistung und damit als rein private Leistung zulässig.“ Und nur, wenn der Patient im Vorfeld umfassend aufgeklärt werde und schriftlich einwillige, könne eine solche Leistung im Rahmen der Gebührenordnung berechnet werden. Aber eben auch nur dann. Andernfalls sei es nicht zulässig.

„Ich bin rechtlich auf der sicheren Seite“, sagt dazu der betreffende Zahnarzt im Telefongespräch. Dies sei der Corona-Krise geschuldet und er schütze damit nicht nur sich und sein Personal, sondern auch die Patienten. Außerdem wende er den „kleinsten Gebührentarif“ an.

Die ganze Prozedur sei in kürzester Zeit erledigt gewesen, wie ein Patient schildert. Dass dafür mehr als zehn Euro gezahlt werden sollten, verstand er nicht. Auch andere Zahnarztpraxen der Region scheint diese Vorgehensweise fremd zu sein. Ein Berufskollege in Salzwedel versichert, dass das nicht üblich sei. „Also wir würden so etwas nicht machen, schon im Interesse unserer Patienten“, heißt es auch aus der Praxis von Dr. Roland Plötz in Gardelegen. Eine solche Maßnahme sei unnötig. „Wir denken, dass die ganz normalen Vorgaben zur Abstandseinhaltung und Desinfektion völlig ausreichend sind.“

Grundsätzlich dürfe das Fieber- oder Pulsmessen keine Voraussetzung für eine Behandlung sein, erklärt Andreas Stein von der Zahnärztekammer im Telefongespräch. Sollte es doch dazu kommen, bittet die Zahnärztekammer, sich telefonisch bei ihr zu melden: 0391/739 39 12.