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Erdgasförderung Gefahr: Wenn Gift ins Grundwasser sickert

Altmärker und Wendländer sind sich einig: Es soll keine neuen Bohrungen nach Erdgas oder Erdöl rund um Arendsee geben.

Von Helga Räßler 06.12.2019, 11:19

Arendsee l Dass die Altmark schon Erfahrungen mit der Erdgasförderung hat, ist unbestritten. Im Bereich Salzwedel zum Beispiel. Aber auch um den Arendsee existieren zahlreiche alte Bohrlöcher. Zwischen 1950 und 1990 seien die Flächen schon ausgiebig erkundet worden, machte der Wasserwirtschaftsingenieur Bernd Ebeling in der Informationsveranstaltung in Arendsee deutlich. Dazu hatten die Bürgerinitiative Saubere Umwelt und Energie Altmark und die Bewegung Fridays for Future eingeladen.

Ähnlich wie im niedersächsischen Schletau ist die Lage per Hydroscan mit Hilfe von Hubschraubern erkundet worden. Die Mainzer Firma, die nun eine Erlaubnis vom Landesamt für Geologie und Bergwesen zum Aufsuchen solcher Lagerstätten hat, greift auf diese Daten zurück.

Aber erst nach Konkretisierung der Lage und eines möglichen Förderstandorts kann es zu Probebohrungen kommen. Allerdings nicht ohne eine Genehmigung und die vorherige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Das bestätigte auch Kreisumweltamtsleiterin Katrin Pfannenschmidt, die schon zur jetzigen Erteilung der Bergbaurechte an die Firma eine Stellungnahme abgeliefert hatte. Die untere Naturschutzbehörde mache geltend, dass sich das Erlaubnisfeld im Landschaftsschutzgebiet Arendsee befinde, das zudem FFH (Flora Fauna Habitat)-Gebiete Arendsee und Magerweide betroffen seien und es sich um geschützte Biotope handele. Auch die Einhaltung des Artenschutzes spiele eine wichtige Rolle.

Die untere Wasserbehörde habe außerdem darauf hingewiesen, dass das gesamte Erlaubnisfeld im Trinkwasserschutzgebiet liege, in dem bergbauliche Tätigkeiten eingeschränkt beziehungsweise ausgeschlossen sind. „Alle Stellungnahmen machen deutlich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist“, betonte Arendsees Bürgermeister Norman Klebe.

Allerdings lasse das seit 1980 geltende Bundesberggesetz tatsächlich Ausnahmen zu und werde bei den Genehmigungen zugrunde gelegt, betonte Ebeling. Trotzdem zeigte er Wege auf, wie durch zivilen Ungehorsam beziehungsweise gemeinsames Vorgehen von Gemeinde und Grundstückseigentümern eine Erdgas- oder Erdölforderung ver- oder behindert werden kann.

Ebeling ging ausführlich auf mögliche negative Auswirkungen einer Erdgas-Erdölindustrie ein, die er an Bohrstandorten in Niedersachsen, in der Altmark oder den Niederlanden nachweislich aufgefunden und dokumentiert hatte. Unter anderem gehören zu solchen Folgen Bodenabsenkungen, Bodenhebungen durch das Verpressen von Lagerstättenwasser, Erdbeben und das Freisetzen von giftigen Schadstoffen in Luft, Boden und Grundwasser. Dazu gehören laut Eebeling Schwermetalle, Benzol, radioaktive Stoffe wie Radium 226, Radon 222.

Auch ungeeignete Rohrmaterialien (PE, Stahl), Leckagen, das Abblasen von Rohgas oder die unfachmännische Reinigung von Bohrlöchern lassen eine Belastung der Umwelt zu. Das Grundwasser werde belastet, die Gesundheit der in den Gebieten wohnenden Menschen ebenso.

Ebeling macht auch darauf aufmerksam, dass der Mindestabstand von Förderanlagen zur Wohnbebauung nur 100 oder 200 Meter betragen müsse. Bei Windenergieanlagen seien es dagegen 1000 Meter, so ein Zwischenruf aus der Zuhörerschaft. Die war zahlreich aus Arendsee, Salzwedel und dem Wendland erschienen.