Gartenfeuer Brenn-Saison beginnt

Ab 1. März bis 15. April dürfen im Altmarkkreis Salzwedel Gartenabfälle verbrannt werden. Wer nicht abwartet, für den kann es teuer werden.

Von Uta Elste 26.02.2019, 11:10

Salzwedel l Ab kommendem Freitag, 1. März, und bis Montag, 15. April, dürfen Gartenbesitzer wieder pflanzliche Abfälle verbrennen. Darauf weist der Altmarkkreis Salzwedel in einer Pressemitteilung hin. Grundsätzlich sollten pflanzliche Abfälle nicht verbrannt, sondern kompostiert, in die Bioabfallsammlung gegeben oder zu den Abfallwirtschafts- und Wertstoffhöfen gebracht werden. Erst wenn diese Optionen nicht realisiert werden können, dürfen Abfälle verbrannt werden. Die Gartenfeuer dürfen jeweils montags bis sonnabends in der Zeit von 11 bis 17 Uhr entzündet werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen pflanzliche Abfälle nicht verbrannt werden.
Der Altmarkkreis erinnert in diesem Zusammenhang an die Vorgaben, die in der entsprechenden Verordnung für die Gartenfeuer enthalten sind. So müssen Mindestabstände zu Gebäuden, zum Wald und zu Leitungen eingehalten werden. Auf Grundstücken dürfen nur die Abfälle verbrannt werden, die dort auch angefallen sind. Die Feuer als solches sollten eine Grundfläche von 1,5 Metern im Quadrat und eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten. Außerdem sollte die Wetterlage beachtet und das Feuer von einer geeigneten volljährigen Person unter Kontrolle gehalten werden. Die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Zudem sollte das Gartenfeuer nicht länger als zwei Stunden brennen.
Allerdings führt das frühlingshafte Wetter doch immer wieder Gartenbesitzer in Versuchung, die Feuer mit den Abfällen vor dem offiziellen Beginn zu entzünden. „Ungeduld kann schnell sehr teuer werden“, warnt denn auch die Polizei die Hobbygärtner des Altmarkkreises. In Klötze wurden die Beamten zum wiederholten Mal zu einem derartigen Einsatz gerufen. Anwohner der Klötzer Bahnhofstraße hatten die Polizei alarmiert, weil sie sich durch die erhebliche Rauchentwicklung eines Gartenfeuers belästigt fühlten. Die Laubenpieper hatten ihre Abfälle in einer Blechtonne verbrannt.
Solche Sachverhalte seien den Polizisten angesichts der Witterung bereits mehrfach angezeigt worden, heißt es aus dem Revier. Die Polizei verweist auf die Homepage des Altmarkkreises, wo die Verbrennungsverordnung nachzulesen ist. „Alle Gartenbesitzer sollten bis zum 1. März mit dem Verbrennen ihrer Abfälle warten, um mitunter kostenintensive Bußgelder zu vermeiden. Sollte nicht nur Gartenabfall, sondern auch sonstiger Müll verbrannt werden, kann sogar eine Strafanzeige die Folge sein.“
Die Details der Brenn-Verordnung können hier nachgelesen werden.