Gericht Der mysteriöse Fremde

Ein Mann ist bei Beetzendorf mit 2,17 Promille Alkohol im Blut bei einem Unfall schwer verletzt worden. Nur wer fuhr sein Auto?

Von Alexander Rekow 31.03.2019, 00:01

Salzwedel l Auch nach eineinhalb Stunden und scheinbar relativ dichter Beweislage kam Richter Klaus Hüttermann zu keinem Urteil. Denn der Angeklagte, ein 40-Jähriger aus dem Raum Brome, blieb bei seiner Fassung: Eine völlig Fremder habe sein Auto zu Schrott gefahren – mit ihm auf dem Beifahrersitz.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erläuterte eingangs, dass der Mann am 2. Dezember 2017 kurz nach halb zehn mit seinem Volkswagen Sharan zwischen Tangeln und Beetzendorf schwer verunfallte. Er zog sich Verletzungen im Gesicht, an der Hand und am Knöchel zu. Im Blut hatte der Mann seinerzeit 2,17 Promille Alkohol. Für die Trunkenheitsfahrt wurde er bereits verurteilt: 1500 Euro Strafe und eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr. Dagegen legte er Einspruch ein. Begründung: er sei sein Auto gar nicht gefahren. Nun saß der 40-Jährige erneut auf der Anklagebank und schilderte seine Sicht auf den Abend.

„An dem Tag bin ich von der Nachtschicht nachhause. Habe mir etwas zu Essen gemacht und Fernsehen geschaut“, sagte er. Gegen Mittag machte er sich ein Bier auf. Aus einem Bier wurden mehrere, einige Wodka folgten. Dann will er zur Garage seines Hauses gegangen sein. „Dann steht da einer und schreit“, sagte er. Es soll der mysteriöse Fremde gewesen sein.

Dieser wollte nach Beetzendorf und soll gefragt haben, ob der Angeklagte ihn fahren könne. „Nein, ich trinke Bier“, will er geantwortet haben. Schließlich habe er sich breitschlagen lassen. Der Fremde sollte fahren und ihn bei einem Kollegen abliefern, wo er hätte schlafen können um am Folgetag wieder nach Hause zu fahren.

„Unterwegs sagte ich noch, dass es glatt ist – dann ist es schon passiert“, sagte der 40-Jährige. „Der Wagen ist nach rechts aus einer Linkskurve abgekommen und hat dabei mehrere Bäume und Leitpfosten beschädigt“, erinnert sich ein Polizist, der am Unfallort war.

Der Angeklagte erklärte, dass er nicht angeschnallt war und im Fußraum landete. Der Fremde war weg. Richter Klaus Hüttermann wollte wissen wir er heißt. „Marc“, sagte der 40-Jährige, mehr wisse er nicht.

Als der Richter fragte, aus welcher Tür des Autos der 40-Jährige ins Freie kam, kam seine Schilderung ins Stocken. „Als ich auf der Beifahrerseite raus wollte, habe ich die Tür nicht aufbekommen. Daher bin ich auf der Fahrerseite raus“, sagte der Angeklagte. Dabei habe er vielleicht auch die Spuren von „Marc“ verwischt. Denn die Spurensuche fand fast ausschließlich die DNA des Angeklagten. Außer an einer Wasserflasche, die einem Familienmitglied zugeordnet wurde. „Der Fahrer trug wohl ein Ganzkörperkondom“, witztelte die Amtsanwältin. Schließlich war auch an Lenkrad und Schaltknauf keine fremde DNA zu finden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte indes nicht glauben, dass der 40-Jähre einem Fremden sein Auto leiht. „Habe ich doch nicht, ich saß doch daneben“, konterte dieser. Auch dass der Angeklagte nicht die Polizei verständigte ließ Zweifel bei ihr aufkommen. Aber auch dafür hatte der 40-Jährige eine Antwort: „Ich habe weder Handy noch Portemonnaie mitgenommen.“

„Ich glaube Ihnen nicht“, wird die Amtsanwältin deutlich: „dass jemand wie der Blitz im Wald verschwindet“. Zudem habe die Polizei keine Fußspuren gefunden, die sich vom Unfallort weg bewegten – trotz eines frisch bestellten Ackers, wie ein Polizist erklärte.

Um sich zu entlasten, hatte der Angeklagte einen Kollegen als Zeugen bestellt. Dieser gab an, bei seiner Runde mit dem Hund beim Angeklagten vorbeigegangen zu sein. Er habe eine Person im Auto gesehen. „Nur einen Augenblick“, sagte er. Doch beschreiben konnte er ihn nicht. Selbst, ob es sich um eine Frau oder einen Mann gehandelt habe, konnte er nicht sagen. Auch nicht, ob die Person Tattoos im Gesicht hatte. „Sie lügen das Blaue vom Himmel“, raunte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und mahnte, dass eine Falschaussage Folgen habe könnte.

Eine Ersthelferin am Unfallort, die der Richter als Zeugin geladen hatte, erinnert sich, wie der Angeklagte am Straßenrand saß. „Wo ist der Wichser“, hat er die ganze Zeit gerufen. Auch hätten anfangs noch zwei weitere Autos und vier Personen am Unfallort gestanden, die beim Erscheinen der Rettungskräfte davon fuhren.

Nach einer Unterbrechung, bei der sich Verteidiger und der Angeklagte beraten hatten, blieb der 40-Jährige bei seiner Fassung. „Er bleibt dabei, dass er nicht gefahren ist“, sagte der Anwalt.

Richter Klaus Hüttermann beendete schließlich die Verhandlung. „Dann sehen wir uns zur Fortstzung am 5. April wieder.“