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Gericht Prügelnder Ehemann verurteilt

Lungengewebe zerstört, Rippen gebrochen, Blessuren: Für häusliche Gewalt hat sich ein 51-Jähriger in Salzwedel verantworten müssen.

Von Alexander Rekow 27.03.2019, 14:00

Salzwedel l Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Kosten des Verfahrens: Diese Strafe erhielt ein 51-Jähriger aus einem Dorf im Raum Kalbe wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Verfahren am Salzwedeler Amtsgericht zeichnete während des Verlaufs ein grausames Bild. Einige Anwesenden schienen schockiert, als eine Gerichtsmedizinerin die Dimension der Gewalt offenbarte.

Es war in den Morgenstunden des 6. Dezember 2017, als ein Rettungsassistent aus Gardelegen mit seiner Kollegin zu einem Einsatzort nach Kakerbeck gerufen wurde. Hintergrund: Eine Zeitungsausträgerin fand eine 53-Jährige unter Klagerufen, eingewickelt in einer Decke, in ihrem Auto in einer Hofeinfahrt vor. Zu dem Zeitpunkt saß die Frau bei niedrigen Temperaturen bereits mehrere Stunden im Auto. Die Austrägerin verständigte den Rettungsdienst. „Sie saß im Auto, ihr kleiner Hund auf dem Beifahrersitz“, erinnerte sich der Rettungsassistent, der als Zeuge geladen war. „Sie war alkoholisiert und in Tränen aufgelöst.“ Auf Nachfrage gab die Frau an, sie sei von ihrer Treppe im Wohnhaus gestürzt. Der Rettungsassistent hatte seine Zweifel. „Ein Treppensturz konnte nicht hinhauen.“

Da der Hund im Auto des Opfers saß, klingelte der Rettungsassistent am Wohnhaus. Der 51-jährige Angeklagte öffnete sofort die Tür, er hatte die Szenerie am Fenster beobachtet. Ohne etwas zu sagen, holte er den Hund, schlich einmal um den Rettungswagen, blickte durch ein Fenster hinein. „Hat er sich nach seiner Frau erkundigt“, wollte Richter Klaus Hüttermann wissen. „Nein“, antwortet der Zeuge.

Der Rettungswagen machte sich schließlich auf den Weg nach Gardelegen ins Krankenhaus. „In Höhe Wiepke wurde ihr Kreislauf schlechter“, erinnerte sich der Rettungsassistent. Daher informierte er einen Notarzt in Gardelegen, der ihnen entgegen fuhr. Noch auf der Bundesstraße 71 gab es die nächste Infusion. Die Situation war kritisch. Die Frau wurde schließlich auf die Intensivstation in Gardelegen gebracht. „Wir sind noch mit rein. Das war ein heftiger Fall, dass lässt einen nicht unberührt“, erklärte der Rettungsassistent.

Um Einblicke in die Ausmaße der Verletzungen zu bekommen, war eine Rechtsmedizinerin der Uniklinik Halle als Sachverständige geladen. Es seien kräftige Schläge und Tritte gewesen, erklärte sie, „stumpfe Gewalt.“ Blutung an der Hirnhaut, mehrere Rippen gebrochen, Teile des Lungengewebes verletzt. „Sie war lebensgefährlich verletzt – hätte ohne Versorgung sterben können“, brachte die Medizinerin die Schwere der Verletzungen auf den Punkt. Die niedrigen Außentemperaturen hätten ihr Übriges getan. Zudem habe sie keine Schürfwunden gefunden, die auf einen Treppensturz schließen ließen.

Auch die 53-jährige Geschädigte saß in den Zuschauerreihen, wollte nicht akzeptieren, was sie hörte. Sie blieb bei ihrer Version vom Treppensturz – wie auch der Angeklagte. Der Verteidiger versuchte indes die Qualifikation der Medizinerin in Frage zu stellen. Selbst eine mögliche schlechte Beleuchtung bei der Untersuchung zog er in Betracht, um den Bericht der Ärztin anzufechten.

Zum Hintergrund: Wie im Gericht geschildert wurde, gab es bereits mehrere Verhandlungen im Vorfeld. Nicht alle hätten stattgefunden, da der Angeklagte betrunken im Gericht erschien. Er blieb aber stets bei seiner Fassung eines Treppensturzes. Es habe im Vorfeld der Eskalation Streit zwischen den beiden gegeben. Das passiere häufiger. Auch haben beide ein Alkoholproblem. Am 6. Dezember 2017 sollte es zu den anonymen Alkoholikern gehen. Daraus soll nichts geworden sein, beide waren zu betrunken. Im weiteren Verlauf habe es wieder Streit gegeben. Seine Frau habe ihn mit einem Pizzabrett geschlagen, als er auf dem Sofa schlief. Er habe mit einer fremden Person gerechnet und zugeschlagen. Daher sei es Selbstverteidigung gewesen – wenn auch er auch die Grenzen der Notwehr überschritten habe, so sein Anwalt. Im Nachhinein soll seine Frau von der Treppe gestürzt sein, wovon er aber nichts mitbekommen haben will.

Eine ganz andere Sicht habe die Tochter der Geschädigten im Vorfeld der Verhandlung geäußert. Sie soll gesagt haben, dass ihre Mutter sich von dem 51-Jährigen trennen wollte, es häufig zu Übergriffen gekommen sei. „Er war wie ein Monster“, habe immer wieder zugeschlagen, hieß es.

Nach Angaben der Polizei gab es schon mehrere Einsätze bei dem Paar. Stets ging es um häusliche Gewalt und Streit.

Dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt ist, machte Richter Hüttermann zum Ende der Verhandlung deutlich. Wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Besitz von Betäubungsmitteln und vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt hatte er sich bereits verantworten müssen.

In ihrem halbstündigen Plädoyer machte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft deutlich: „Der Angeklagte hat mehrfach auf das Opfer eingeschlagen.“ Aus ihrer Sicht hätte der Angeklagte „zweifelsfrei“ gewusst, dass es sich um seine Frau und keine fremde Person gehandelt haben muss. „Notwehr halte ich für ausgeschlossen.“ Das Pizzabrett sei kein Grund gewesen, die Situation derart eskalieren zu lassen. Daher ihr Fazit: „Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte völlig außer sich mehrfach auf die Geschädigte eingeschlagen und eingetreten hat.“ Sie forderte als Strafmaß sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich noch 1500 Euro Geldstrafe.

„Wenn die Staatsanwältin `aus meiner Sicht‘ sagt, mahne ich zur Vorsicht“, sagte der Verteidiger eingangs seines Plädoyers. Er erklärte den Schöffen und dem Richter, dass vieles nicht zweifelsfrei zu belegen sei. Auch sei für ihn nicht erwiesen, welche Verletzungen bereits alt waren und welche der Tat zuzuschreiben seien. Er plädierte auf einfache Körperverletzung, sprich eine Geldstrafe.

Der Angeklagte bereute, dass es so gekommen sei. Er freue sich aber, dass er und seine Frau wieder in einer „harmonischen Ehe“ leben.“

Das Gericht indes sah die gefährliche Körperverletzung als erwiesen an und folgte der Staatsanwaltschaft: sechs Monate auf Bewähung. Die Geldstrafe geht ans Salzwedeler Frauenhaus. Zudem muss der 51-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen und jeden Wohnortwechsel anzeigen.

„Es ist nur Zufall, dass Sie noch leben“, redete Richter Klaus Hüttermann dem Opfer ins Gewissen, „ich weiß nicht, ob irgendwann verhandelt werden muss und sie nicht mehr dabei sind.“