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Gerichtsurteil Urteil gegen Salzwedeler Radfahrer

Ein Salzwedeler musste sich für eine Trunkenheitsfahrt vor dem Amtsgericht in Salzwedel verantworten.

Von Alexander Rekow 18.01.2018, 02:00

Salzwedel l Zeugen hatte Richter Klaus Hüttermann für die Verhandlung gegen einen 32-Jährigen am Amtsgericht in Salzwedel nicht geladen. Dafür setzte der Richter auf die Geständigkeit des 32-jährigen Hartz IV-Empfängers.

Doch was war passiert? Wie Staatsanwältin Rohde zu Verhandlungsbeginn verlas, soll der arbeitslose Salzwedeler mit seinem Fahrrad am 2. August 2017 die Brückenstraße in Salzwedel befahren sein – und das mit 2,02 Promille.

„Stimmt das?“, wollte Richter Klaus Hüttermann von dem Angeklagten wissen. Der zeigte sich sofort geständig: „Ja, ich bin gefahren“. Seine Trunkenheitsfahrt führt der 32-Jährige auf seine privaten Probleme zurück. „Ich hatte viele Probleme mit meiner Ex“, gestand er. So soll ihn seine damalige Freundin kurz vor der Promille-Fahrt aus der Wohnung geschmissen haben. Für den dreifachen Vater zu viel. „Eigentlich wollte ich direkt nach Haus, bin dann aber in Richtung Aral-Tankstelle“, erklärte er, wollte sich Nachschub holen.

Auf der Brückenstraße war aber schließlich Schluss. Salzwedeler Polizeibeamte stoppten den 32-Jährigen und ließen ihn pusten. Ergebnis: besagte 2,02 Promille. „Was haben Sie denn getrunken“, hakte Richter Klaus Hüttermann nach. „Nur Bier – Schluck trinke ich keinen“, antwortete der Hansestädter. An guten Tagen, so der 32-Jährige, trinke er eine dreiviertel Kiste allein. Für den Richter ein Zeichen, dass Tendenzen zum Alkoholismus zu erkennen sind. „Hätten Sie denn nicht gehen können“, fragte der Richter. „Ich habe mich dazu in der Lage gefühlt“, sagte der Salzwedeler, der keine Schlangenlinien gefahren sein will.

Dass der 32-jährige Salzwedeler kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigte aber schließlich ein Blick in seine Akte. Gleich elf Eintragungen verlas Richter Klaus Hüttermann dem Anwesenden. So stach der 32-Jährige in den vergangenen zehn Jahren durch Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Trunkenheit im Straßenverkehr oder auch Körperverletzung hervor.

Gerade auch wegen des Geständnisses stand für Staatsanwältin Rohde zum Ende der Gerichtsverhandlung fest, dass der Angeklagte schuldig sei. Auch wenn die Staatsanwältin sein Geständnis beim möglichen Strafmaß berücksichtigte, schlugen die mehrfachen straffälligen Erscheinungen der letzten zehn Jahre auch zu Buche. Daher hielt Staatsanwältin Rohde eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 13 Euro, zuzüglich der Kosten des Verfahrens, für angemessen.

„Ich habe über Freiheitsstrafe nachgedacht“, gestand Richter Klaus Hüttermann. Trotz alledem folgte er im Urteil der Staatsanwältin.

„Ich bin kein Lebensberater. Ich finde es schade, dass ein Mann in Ihrem Alter auf der Anklagebank sitzt“, sagte Richter Hüttermann und verwies noch einmal auf die Gefahren von Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad.

Schließlich stelle man auch für andere ein hohes Risiko da. „Würden Sie überfahren, hätten andere daran zu knabbern.“ Daher riet Richter Klaus Hüttermann dem Angeklagten, Konsequenzen aus der Verhandlung zu ziehen. Der Appell von Richter und Staatsanwältin schien den 32-Jährigen beeindruckt zu haben. „Das wird nie wieder vorkommen,“ sagte er reuig.