1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Laden zu, Gutschein wertlos

Handel Laden zu, Gutschein wertlos

Was macht man mit einem Gutschein, wenn der Laden plötzlich geschlossen ist? Das ist einem Salzwedeler passiert.

31.05.2020, 02:00

Salzwedel l Waren Gutscheine für Geschäfte bisher nur eine zusätzliche Einnahmequelle, wurden sie während der Corona-Krise zu einer der wenigen Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Geschlossene Einrichtungen konnten online immer noch Gutscheine verkaufen und so zumindest einen Teil der Unterhaltungs- und anderer Kosten decken. Kunden können die im Voraus bezahlten Gutschriften dann einlösen, wenn sich die Lage beruhigt – sofern die Läden die Schließung überstehen.

Doch bleibt ein Laden dauerhaft zu, verlieren seine Gutscheine in den meisten Fällen ihren Wert. So gehen Kunden schon mal 50 oder 100 Euro verloren, der Gutschein ist nur noch die Pappe wert, auf die er gedruckt wurde.

Genau das passierte einer Leserin, die sich bei der Volksstimme meldete: Zu Weihnachten bekam sie einen Gutschein für die Parfümerie in der Burgstraße geschenkt. Als sie diesen zu Ostern einlösen wollte, war der Laden zu. Das passierte plötzlich und dauerhaft nach der verordneten Schließung. Nun wollte sie nach Möglichkeiten fragen, noch an das Geld oder eine Ersatzleistung zu kommen.

Leider sind hier die Aussichten nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht besonders gut. Konkrete Möglichkeiten gibt es bei der Insolvenz eines Anbieters: Der nicht eingelöste Gutschein kann beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Nach dem Verfahren bekommen so auch Gutscheinbesitzer einen Teil der Ausschüttung, der aber nur einem Bruchteil des ursprünglichen Wertes entspricht. In anderen Szenarien gibt es laut Anja Reckleben aus der Verbraucherzentrale Salzwedel keine genauen rechtlichen Regelungen – lediglich die Mindestgültigkeit von drei Jahren, die einige Anbieter wegen des Corona-Ausfalls sogar verlängern.

Wird ein Geschäft nicht ganz geschlossen sondern wechselt lediglich die Besitzer – vorausgesetzt, die Firma bleibt dieselbe – übernehmen diese Verpflichtungen wie die bereits gekauften Gutscheine. Ist der Laden ganz dicht, bestünde zwar die Möglichkeit, für den Coupon zu klagen. Alleine die Kosten würden die üblichen Geldwerte eines Gutscheins aber weit übersteigen, vom Zeitaufwand ganz zu schweigen.

Selbst der Notfall-Gutschein in der Corona-Krise ist kein sicheres Investment. Schließen die Geschäfte trotzdem, verfallen die Coupons – obwohl es nie eine Möglichkeit gab, sie einzulösen. Dass die Schließung kommt, müssen die Inhaber übrigens auch nicht erwähnen – das ist allein ihre Entscheidung.

Also Vorsicht beim Gutscheinkauf, wobei sich die Lage mittlerweile etwas beruhigt und das Risiko damit abgenommen hat. Zur Sicherheit gibt es noch Gutscheine, die in mehreren Läden angenommen werden. Bei denen ist mit einer Schließung nicht gleich das ganze Guthaben weg. Die vermutlich sicherste Option sind wohl Geldgeschenke: Da schwankt der Wert außerhalb von Finanzkrisen nur leicht.

Bei ähnlichen Fragen ist die Verbraucherzentrale unter der 0345 / 2927800 erreichbar.