Krankenkasse Anruf statt Arztbesuch

Besuche beim Doktor sind im zweiten Quartal ohne Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte möglich.

30.03.2020, 10:48

Altmarkkreis (ap) l Infektionsketten zu unterbrechen, um die rasche Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, und direkte Begegnungen zu minimieren, ist weiterhin notwendig. Deshalb ist die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte für den Arztkontakt im zweiten Quartal nicht notwendig. Darauf weist Dr. med. Ulrike Fechner, Kreisstellensprecherin der niedergelassenen Ärzte in der westlichen Altmark, hin.

Sie bittet eindringlich stellvertretend für ihre Kollegen um telefonische Verständigung. „Klagt ein Patient über leichte Beschwerden der oberen Atemwege oder besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, wird empfohlen, dass er 14 Tage ab Symptombeginn zu Hause bleibt“, teilt Ulrike Fechner mit. Krankschreibungen für diesen Zeitraum würden per Post zugesandt. Auch Rezepte, Überweisungen und andere Bescheinigungen würden auf Anforderung zugeschickt. Wer sich beim Facharzt wieder vorstellen müsse, benötige im zweiten Quartal keinen Überweisungsschein.

Patienten mit begründetem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können sich auf Empfehlung vom Hausarzt oder Gesundheitsamt im Fieberzentrum auf dem Salzwedeler Fuchsberg testen lassen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Grundlage seien die Kriterien des Robert-Koch-Institutes. Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit würden Menschen mit akuten Symptomen der Atemwege ohne Risikofaktoren getestet.