1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Kugelbomben und Zündschnüre

Landgericht Kugelbomben und Zündschnüre

Mit der Befragung von 15 Zeugen wird der Prozess gegen einen 24-Jährigen vor dem Landgericht Stendal fortgesetzt.

Von Arno Zähringer 26.04.2016, 03:00

Salzwedel/Stendal l Die Anklage wirft einem 24-Jährigen vor, in der Nacht zum 3. Oktober 2013 die teils rechten Symbole wie Hakenkreuze und Parolen auf Hauswände, Scheiben und Fahrzeuge in der Salzwedeler Innenstadt geschmiert zu haben.

In der Verhandlung am Dienstag wird es vermutlich vorrangig um die Sachbeschädigungen gehen, die dem Anlagenfahrer zur Last gelegt werden. Allein dazu hat Richter Gundolf Rüge zwölf Zeugen geladen. Befragt werden neben der ehemaligen Oberbürgermeisterin Sabine Danicke auch der Großvater und Vater des Angeklagten, der seinem Sohn ein Alibi für die Tatnacht gegeben hatte.

Zwar sollte der 48-Jährige bereits in der vergangenen Sitzung zu Wort kommen, doch weil die Staatsanwaltschaft Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Amtsgericht Salzwedel gestellt hatte, wurde dem Zeugen Gelegenheit gegeben, sich Gedanken über seine Aussage bis zur heutigen Verhandlung zu machen. Das Strafmaß für eine uneidliche Falschaussage reicht von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Am zweiten Prozesstag nahm breiten Raum die Hausdurchsuchung durch die Polizei bei dem Angeklagten ein. Detailliert schilderte ein Kriminalhauptkommissar die Ereignisse. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten auf dem Dachboden polnische Kugelbomben, Zündschnüre, eine Sturmhaube sowie der rechten Szene zuzuordnende Gegenstände. Das seien nicht einfach nur Polenböller gewesen. „Sie sind in Deutschland nicht zugelassen und fallen unter das Sprengstoffgesetz“, sagte der 41-jährige Kommissar. Außerdem wurden schwarze Kleidung und Schuhe sichergestellt, die zur Untersuchung an das Landeskriminalamt geschickt wurden. Knapp eine Stunde habe die Durchsuchung gedauert. Der Vater habe sich dabei „kooperativ verhalten“ und die Polizisten mit dem Satz begrüßt: „Was hat er denn nun wieder ausgefressen.“ Zudem gab der Kommissar zu Protokoll, dass der Vater nicht antworten wollte, wo sich sein Sohn in der Tatnacht befunden ha- be. Es sei ihm aber klar gewesen, dass es sich bei der Frage um ein mögliches Alibi gehandelt habe.

Ein weiterer Zeuge, der im Staatsschutz arbeitet, gab auf entsprechende Frage eines Schöffen an, dass der Computer des Angeklagten weder untersucht noch sichergestellt worden sei. Und er machte deutlich, dass eine Zeugin den Angeklagten bei der Polizei „auf einem Foto mit ziemlicher Sicherheit erkannt“ habe.

Der Angeklagte lebt zusammen mit seinem Vater und Großvater etwa zwölf Kilometer von Salzwedel entfernt. Ein Unbekannter ist der Mann bei Justiz und Polizei nicht. Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung stehen auf der Liste, die im Jahr 2010 beginnt.

Der dritte Verhandlungstag beginnt heute um 9.30 Uhr im Landgericht Stendal.