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Müllabfuhr Gelbe Säcke werden zum Ärgernis

Vermehrt klagen Westaltmärker, dass die Gelben Säcke in ihren Orten - wie in Liesten - nicht entsorgt werden.

03.03.2021, 13:45
Gelbe Säcke liegen am Dienstag (04.01.2011) auf dem Bürgersteig an einer Straße in Münster. Das hartnäckige Winterwetter beeinträchtigt in Teilen Nordrhein-Westfalens noch immer die Müllabfuhr. Foto. Foto: Friso Gentsch dpa/lnw ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Gelbe Säcke liegen am Dienstag (04.01.2011) auf dem Bürgersteig an einer Straße in Münster. Das hartnäckige Winterwetter beeinträchtigt in Teilen Nordrhein-Westfalens noch immer die Müllabfuhr. Foto. Foto: Friso Gentsch dpa/lnw ++ +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Salzwedel l  Eigentlich müssten die Gelben Säcke in der Liestener Siedlung unweit von Salzwedel längst weg sein. Im Rest des Ortes sei das auch geschehen, so Werner Schulz. Doch eben nicht im Bereich Siedlung. Den Grund dafür will der Liestener auch erkannt haben: Ein Verkehrszeichen, das Fahrzeugen mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen das Befahren in dem Bereich verbietet. Die eines herkömmlichen Müllfahrzeuges dürfte aber bei etwa 20 Tonnen liegen. Und somit bleiben die Säcke in der Liestener Siedlung liegen. Und das Problem ist keines, was nur Liesten betrifft. Auch im Bereich Gardelegen und Klötze sind 2021 schon Gelbe Säcke liegen geblieben, wie Leser gegenüber der Volksstimme verärgert schilderten. 
Doch woran liegt es, dass es seit Januar dahingehend verstärkte Probleme im Altmarkkreis gibt? „Durch einen Entsorgerwechsel ist dieses Thema aufgekommen“, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich: „Auf Grund des sehr späten Zuschlages für das neue Unternehmen im Dezember 2020 kam es jetzt zu dieser Situation, da man dadurch leider erst jetzt diese Regelungen mit dem Unternehmen abarbeiten kann.“
Mit Regelungen meint Eurich, für einige Straßen und Gebiete sowie für Brückenüberfahrten Sonderregelungen zu schaffen. Sonderregelungen insofern, als dass die Tonnenbegrenzung, wie beim Fall in Liesten, eine entscheidende Rolle spielt. Und das sowohl auf Landes-, Kreis- als auch auf Gemeindestraßen.