Müllentsorgung Wegen Tonne gestürzt

Wer trägt die Verantwortung bei Unfällen mit Mülltonnen?

05.05.2020, 13:00

Salzwedel l Stadträtin Gabriele Gruner berichtet der Voksstimme kürzlich folgenden Vorfall: Sie war auf dem von Mülltonnen versperrten Fußweg der Sankt-Georg-Straße unterwegs. Dort kam sie mit dem Elektromobil, das sie wegen einer Erkrankung nutzt, nicht vorbei, musste also absteigen und stürzte dabei.

Dank eines aufmerksamen Autofahrers passierte Gruner sonst nichts weiter. Doch angenommen, das Ganze wäre ernster ausgegangen – wie sähe die rechtliche Lage in so einer und ähnlichen Situationen aus?

Birgit Eurich von der Pressestelle des Altmarkkreises Salzwedel verwies bei einer Anfrage auf die Abfallwirtschaftssatzung. In dieser werden Faktoren aufgeführt, um die Haftungsfragen rund um Mülltonnen zu klären. So dürfen Tonnen zur Abholung nicht weiter als fünf Meter vom Straßenrand entfernt stehen und müssen nach der Entleerung unverzüglich von den Grundstücksbesitzern eingeholt werden. Der Sankt-Georg-Gehweg ist weitaus schmaler als fünf Meter und der Sturz passierte, bevor die Müllabfuhr in der Straße ankam – die Einwohner trifft also keine Schuld.

Haftbar sind sie nur, wenn sie ihre Tonne falsch aufstellen oder das Einholen ohne triftige Gründe versäumen.

Die zeitweise verstopften Gehwege sind damit also rechtens. Dennoch erschweren sie Menschen mit Bewegungseinschränkungen das Vorankommen. Richtlinien zum Straßenbau sollen zwar auch die Barrierefreiheit fördern. Gleichzeitig müssen sie aber auch Versorgungsansprüche wie die Müllversorgung berücksichtigen.

Diese Menschen brauchen also gute Kenntnisse der Stadt und ihrer alternativen Routen – oder wie in diesem Fall bereitwillige Helfer wie der Herr, der Gruner zum Vorankommen sogar die Tonnen aus dem Weg räumte.