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Prozess Hinweise deuten auf Drogenhandel

Zwei Angeklagte, zwei Versionen der Geschichte: Vor dem Salzwedeler Amtsgerichts ging es um den Vorwurf des Drogenhandels.

Von Katia Baierlein 01.10.2020, 23:01

Salzwedel l Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz. Dafür mussten sich eine Frau und ein Mann aus Salzwedel kürzlich vor dem Amtsgericht verantworten. Was sich tatsächlich in der Februar-Nacht in 2018 ereignete, darüber waren sich die Angeklagten nicht einig.

Die angeklagte Frau sagte aus, dass sie mit dem Angeklagten spazieren ging, als ihnen auf der Grabenstraße ein Streifenwagen entgegen kam. Sie wäre zu diesem Zeitpunkt auf der anderen Straßenseite als ihr Begleiter gewesen, weil sie aus dem Auto noch ihr Getränk holen wollte, um dann den Heimweg anzutreten.

Als die Polizei kam, hätte sie gesehen, dass sich ihr Begleiter runtergebückte und eine Dose hinter den Vorderreifen eines Autos stellte. Sie selbst hätte die Dose davor noch nie gesehen. Der Angeklagte hätte die Dose wärend des Spaziergangs wohl unter der Jacke versteckt, mutmaßte sie.

Dieser leugnete den Vorwurf. Er zeigte den Anwesenden im Gerichtssaal sogar die Jacke, die er am besagten Tag angehabt haben soll, um zu beweisen: Eine derart große Dose wäre seiner Begleiterin aufgefallen. „Ich habe keine Dose gehabt, keine Drogen gekauft und keine Drogen verkauft“, beteuert er. Warum seine Begleiterin ihn beschuldigt, ist für den 35-jährigen klar: „Sie schlägt sich auf die Seite der Polizei, damit sie ihre Haut rettet“, sagte er vor Gericht.

Auf die Frage, ob er Handschuhe trug, sagte er: „Ich habe Handschuhe angehabt, bis mich der Polizist gebeten hat, die Dose zu öffnen.“ So erklärte er sich auch die Fingerabdrücke auf der Dose. Von der angeklagten Frau befanden sich keine Fingerabdrücke darauf. Den Angeklagten selbst die Dose öffnen zu lassen, wäre aber höchst problematisch für die Spurensicherung, mahnte Richter Klaus Hüttermann. Die daraufhin befragten Polizisten gaben an, dass sie die Dose selbst geöffnet hätten.

Sie sagten zudem aus, dass erst die Frau die Dose in der Hand gehabt haben soll, bevor sie diese dem Angeklagten übergab. Der soll diese dann hinter dem Autoreifen versteckt haben. Weil die beiden sehr nervös gewirkt haben sollen, hielten die Beamten an. Als einer die beiden befragte, ging der andere an die Stelle zurück, an der sich der Angeklagte runtergebückt haben soll und fand dort die Dose, gefüllt mit 740 Gramm Cannabis. Die Toleranz-Grenze sei bei dieser Menge weit überschritten, sagte Hüttermann.

Die Polizisten gaben an, dass von den beiden Angeklagten ein starker Cannabis-Geruch ausgegangen sein soll. Außerdem habe man bei dem angeklagten Mann eine große Summe Bargeld gefunden, bei der Frau dagegen keinen Cent. All dies sind Hinweise, die auf Drogenhandel schließen lassen.

Ein Urteil wird nächste Woche erwartet.