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Schulsozialarbeit Solidarität mit dem Bündnis

Der Jugendhilfeausschuss im Altmarkkreis Salzwedel will Schulsozialarbeit an allen Schulformen anzubieten, also auch an Gymnasien.

Von Uta Elste 01.03.2019, 11:12

Salzwedel l Der Jugendhilfeausschuss hat sich während seiner Sitzung zur Unterstützung des landesweiten Aktionsbündnisses „Schulsozialarbeit dauerhaft sichern“ bekannt. Eine entsprechende Resolution wurde bei einer Enthaltung beschlossen.
Derzeit wird Schulsozialarbeit über ein Programm des Europäischen Sozialfonds finanziert. Die Förderperiode endet 2020. Die Fortsetzung des Programms ist offen.
Mit der Unterstützung des Aktionsbündnisses will der Altmarkkreis erreichen, dass nach 2020 ein sicher finanziertes und bedarfsgerechtes Angebot an Schulsozialarbeit an den Schulen unterbreitet werden kann. Ausdrücklich bekennt sich der Jugendhilfeausschuss dazu, Schulsozialarbeit an allen Schulformen anzubieten, also auch an Gymnasien, an denen es derzeit keine Schulsozialarbeiter gibt.
Die westaltmärkischen Kommunalpolitiker und Vertreter der Träger der Jugendhilfe und -verbände verweisen darauf, dass Schulsozialarbeit die Chance bietet, Schulverweigerung früh zu erkennen und rechtzeitig zu helfen. Dadurch können Folgekosten, die sonst für Transferleistungen oder Maßnahmen des zweiten Bildungsweges entstehen, gesenkt werden. Schulsozialarbeiter wirken präventiv und erkennen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen rechtzeitig, so dass daraus entstehenden Problemen und Konflikten frühzeitig begegnet werden könne, heißt es in der Beschlussvorlage.
Ausschuss-Vorsitzender Uwe Hundt (CDU), erinnerte daran, dass die Lehrer am Mittwoch nicht nur für mehr Geld, sondern auch für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit gestreikt haben. Landrat Michael Ziche (CDU) plädierte vor dem Beschluss für eine Änderung des Wortlautes. Aus dem Satz „Der Jugendhilfeausschuss des Altmarkkreises Salzwedel bekennt sich zur fachlichen Notwendigkeit von Schulsozialarbeit als wichtigen Beitrag der Jugendhilfe (...) und festen Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft“ solle das Wort Jugendhilfe gestrichen werden. Sonst sei mit diesem Wortlaut zu befürchten, dass die Schulsozialarbeit weiter gereicht werde in die Zuständigkeit der Landkreise. Diese sind laut Sozialgesetzbuch VIII als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen zuständig. Dann werde es für drei Jahre Geld für Schulsozialarbeit geben und diese danach in die regulären Aufgaben eingeordnet, befürchtete der Landrat und betonte ausdrücklich: „Schulsozialarbeit ist keine klassische Aufgabe der Jugendhilfe.“