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StVO Neue Regeln sollen Radler schützen

In Salzwedels engen Straßen mit dem Auto an Radfahrern vorbeidrängeln kann ziemlich teuer werden. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Meter.

Von Cornelius Bischoff 01.05.2020, 13:00

Salzwedel l Deutlich höhere Bußgelder drohen ab sofort Autofahrern, die sich nicht an den ausgewiesenen Parkplätzen und Haltezonen der Hansestadt orientieren. Schmerzhafte Strafen gibt es unter anderem für „Zwischenstopps“ auf halbem Bürgersteig, auf Schutzstreifen und in der zweiten Reihe.

Spürbar gestärkt wurden die Rechte von Fahrradfahrern und Fußgängern. Seit dem 28. April gilt die Neuauflage der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese erlaubt es den Ordnungshütern, in den genannten Fällen Geldbußen bis 100 Euro zu verhängen.

Einige der zahlreichen Einbahnstraßen in Salzwedel könnten künftig für Radfahrer geöffnet werden, die entgegen der Fahrtrichtung von Autos unterwegs sind. Bislang hat die Hansestadt zwei dieser Sonderstreifen in der Altperverstraße und der Burgstraße ausgewiesen. In einem Positionspapier ermutigt das Bundesministerium lokale Verkehrsbehörden, Einbahnstraßen auf eine entsprechende Eignung zu prüfen.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Parkzonen für Lasten-Fahrräder auszuweisen. Das Angebot richtet sich auch an Unternehmer, die sich dafür entscheiden, einen Teil ihres Lieferverkehrs auf entsprechende Fahrräder zu verlegen. Die Parkzonen würden auch Eltern zur Verfügung stehen, die den Transport von Nachwuchs und Einkäufen – statt mit dem Auto – mit einem Lastenrad erledigen. Genaues Hinsehen könnte künftig an Kreuzungen gefragt sein, an denen ein „grüner Pfeil“ das Abbiegen trotz roter Ampel erlaubt.

Findet sich der Pfeil auf einem weißen Hinweisschild in Begleitung eines symbolisierten Fahrrades, ist, wer ein Motorfahrzeug führt, zum Halten verpflichtet. Das Abbiegen bei Rotlicht ist nur Radfahrern erlaubt.

Ein Umdenken ist auch bei eiligen Autofahrten gefragt: Nach dem Vorbild einer Fußgängerzone könnten Fahrradzonen das Vorrecht der Pedalritter bei der Nutzung einer Straße betonen. In diesen Bereichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

Um ein Überholverbot nicht nur von anderen Autos, sondern auch von Zweirädern sicherzustellen, gibt es ein neues Verkehrszeichen: Dieses ersetzt das schwarze Auto rechts auf dem bekannten Überholverbots-Zeichen durch die übereinander stehenden Symbole je eines Fahrrades und eines Motorrades.

Einen Abstand von 150 Zentimetern schreibt die Straßenverkehrsordnung nun beim Überholen unter anderem von Fahrrädern fest. Nach Auskunft von Stadtsprecher Andreas Köhler messen die Straßen in Salzwedel eine Breite zwischen 350 Zentimetern und 650 Zentimetern. Es gibt also Engstellen, an denen ein „Vorbeidrängeln“ teuer werden kann, wenn sich ein Opfer das Kennzeichen des Verkehrsrowdys merkt und Anzeige erstattet. Zwar hatte auch die bislang gültige Fassung der StVO einen „ausreichenden Seitenabstand“ zu anderen Verkehrsteilnehmern gefordert, nun aber sind 150 Zentimeter beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen vorgeschrieben.

Insgesamt hatte die Polizei im vergangenen Jahr 3288 Verkehrsunfälle im Kreisgebiet registriert. In 97 Fällen waren Radfahrer beteiligt. Bei neun Unfällen durch Überholen und Vorbeifahrten seien acht Pedalritter leicht verletzt worden.