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Waffengesetz Waffen: Reichsbürger im Fokus

8140 Waffen waren Ende 2019 im Altmarkkreis Salzwedel registriert - so viele wie in den vergangenen vier Jahren nicht.

Von Antje Mewes 28.02.2020, 11:31

Salzwedel l Vor dem Hintergrund der extremistischen Anschläge in Halle und Hanau ist das verschärfte Waffenrecht ein sensibles Thema. So ist jetzt vorgeschrieben, dass immer der Verfassungsschutz befragt wird, bevor eine Waffenerlaubnis erteilt wird. Dies habe vorerst schriftlich zu erfolgen, hat die Landes-Verfassungsschutzbehörde am Dienstag dem Altmarkkreis nach telefonischer Anfrage mitgeteilt. Insgesamt sei eine Vielzahl an neuen Regelungen zu beachten, teilt Kreissprecherin Birgit Eurich auf Nachfrage der Volksstimme mit. So soll jemand, der sich in rechtsextremen Gruppen engagiert, keine Waffenbesitzkarte erhalten. „Bis dato musste die untere Waffenbehörde noch niemandem wegen der Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Gruppierung die Erteilung einer waffenrechtliche Erlaubnis versagen“, erklärt Eurich.

Anders sieht es bei Reichsbürgern aus. „Auch im Altmarkkreis wurden in den vergangenen Monaten die von der Verfassungsschutzbehörde bekannt gegebenen Reichsbürger überprüft und entsprechende Widerrufsverfahren eingeleitet“, sagt die Kreissprecherin. Dabei geht es meist um den „Kleinen Waffenschein“, der den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erlaubt. Jede waffenrechtliche Erlaubnis könne widerrufen werden. So stehe es im Paragraf 45 des Waffengesetzes.

Die sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Waffenscheininhaber sollen künftig in einem dreijährigen Turnus erfolgen, das werde vom Kreis wie vorgeschrieben umgesetzt, versichert Eurich.

Sportschützen seien immer die ersten, die nach Vorfällen wie in Hanau im Fokus stehen und gemaßregelt würden, meint der Vorsitzende des Kreisschützenverbandes Fritz Schulz. „Fußballer haben einen Fußball, unser Sportgerät ist ein Gewehr, ein Bogen oder eine Armbrust“, sagt er. Schon allein daraus ergebe sich eine hohe Verantwortung. Deshalb habe er keine Einwände gegen die neuen gesetzlichen Vorschriften. Das werde auch von seinen Mitstreitern so gesehen, wie bei der Vorstandssitzung des Landes-Schützenverbandes deutlich geworden sei.

Die wesentlichen Auswirkungen für Sportschützen betreffen acht Punkte und seien aus seiner Sicht nicht so erheblich, dass sie die Vereine beeinträchtigen. So wurde die Zahl der Magazine für Kurzwaffen auf 20 und für Langwaffen auf 10 begrenzt. Für Salutschützen seien einige Waffen ganz verboten. Inhaber der Gelben Waffenbesitzkarte seien auf maximal zehn Waffen beschränkt worden.

Zudem gebe es einige formale Änderungen bei der Bewilligung des Bedürfnisses, eine Waffe zu führen und bei den Schießnachweisen. Darüber sollten sich alle Mitglieder der Schützenvereine informieren und ihr „Schießbuch“ so führen, dass sie auf der sicheren Seite sind, empfiehlt er. Es sollte des Weiteren darauf geachtet werden, dass die Waffenschränke alle geforderten Kriterien erfüllen. Eine Überprüfung der Schießstände hat alle vier Jahre zu erfolgen. Auch das ist aus seiner Sicht okay.

Eines sei bei allen Sicherheitsmaßnahmen jedoch nicht auszuschließen: der Gemütszustand eines Menschen. „Wir können niemandem in den Kopf gucken“, sagt der Verbandsvorsitzende.