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Zeiten eingeschränkt Neue Regeln für Gartenfeuer

Im Altmarkkreis Salzwedel gilt eine seit Oktober 2017 eine neue Verordnung für Gartenfeuer.

Von Antje Mewes 06.02.2018, 02:00

Salzwedel l Der Frühling naht und damit auch die Zeit, in der bei schönem Wetter die Aufräumarbeiten im Garten beginnen oder Bäume ausgeschnitten werden. Für die Kreisverwaltung ein Anlass, noch einmal auf die neue „Verordnung zur Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen“ hinzuweisen. Sie trat im Oktober 2017 in Kraft und enthält einige Änderungen zur bis dahin gültigen Praxis. So ist der Zeitraum, in dem Gartenfeuer entzündet werden dürfen, eingeschränkt worden. Er wurde auf insgesamt drei Monate in zwei Abschnitten verkürzt – einmal im Herbst und einmal im Frühjahr (siehe Infokasten).

Einige Landkreise haben auf Grundlage des EU-Rechts das Verbrennen von Gartenabfällen komplett verboten. Die Kreispolitiker in der Westaltmark haben sich anders entschieden und dabei die Gepflogenheiten der Bevölkerung auf dem Lande berücksichtigt. Zudem sei der Altmarkkreis ein „riesiger Flächenlandkreis“ und die Bevölkerungsdichte ist gering, so die Argumentation. Dennoch sollen Nachbarn, Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser oder Pflegeheime vor der Belästigung durch Rauch, der beim Verbrennen der Abfälle entsteht, geschützt werden. Deshalb sind in der Verordnung einige Regeln verankert.

Als Gartenabfälle gelten unter anderem Laub, Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Material trocken ist. Zudem dürfen die Feuer nicht bei feuchter Witterung oder starkem Wind entfacht werden. Grundsätzlich gilt, dass auf Grundstücken nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch angefallen. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 Meter mal 1,5 Meter nicht überschreiten und möglichst auch nicht über einen Meter Höhe haben.

Zum Verbrennen gibt es mit dem Einführen der Biotonne und dem Ausweiten der Abfall- und Wertstoffhöfe auch gute Alternativen. Sie befinden sich in Cheine, Gardelegen, Diesdorf, Klötze, Arendsee und ab diesem Jahr auch in Kalbe und Mieste.

Nicht zuletzt sollte überlegt werden, welches Material sich zur Kompostierung eignet. „Das alte Grünmaterial ordentlich und gekonnt verrottet, ist für die künftigen Grünpflanzen im Garten wertvolle Nahrung“, erklärt Kreissprecherin Amanda Hasenfusz.