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Restitutionsansprüche 30 Jahre nach Wende: Muss Gemeinde Grundstücke an Land abtreten?

Nach 1990 wurden einige Gebiete neu zugewiesen, die vorher „Volkseigentum“ in der DDR waren. Im Salzlandkreis gibt es Diskussionen, weil das Land Sachsen-Anhalt sie zurück haben möchte.

Von Tom Szyja 26.01.2022, 11:36
Aus der Gemarkung Großmühlingen soll die Gemeinde Bördeland Grundstücke abtreten. Da diese nicht mehr in Gemeindebesitz sind, muss die Gemeinde Ersatzzahlungen leisten.
Aus der Gemarkung Großmühlingen soll die Gemeinde Bördeland Grundstücke abtreten. Da diese nicht mehr in Gemeindebesitz sind, muss die Gemeinde Ersatzzahlungen leisten. Archivfoto: Olaf Koch

Großmühlingen - Die Kassen der Gemeinde Bördeland (Salzlandkreis) sind ohnehin nicht allzu gut gefüllt. Jetzt muss sich die Verwaltung mit einem weiteren Kostenpunkt beschäftigen: Das Land Sachsen-Anhalt will Grundstücksansprüche geltend machen, die vor 30 Jahren an die Gemeinde übertragen wurden.